Ich habe am 28.5.22 einen Pachtvertrag über ein Grundstück zur privaten Nutzung unterschrieben. Mindestpachtdauer 5 Jahre, danach Kündigung 6 monate zum Ende jeden Monats. Verpächter und Pächter sind Privatleute. Die Unterschriften auf dem Pachtvertrag wurden jeweils zuhause erledigt und per Post geschickt. Jetzt meine Frage: hätte eine Widerrufsbelehrung w/fernabsatz erfolgen müssen? Falls ja, hätte ich dann eine Widerrufsmöglichkeit von 1 jahr und 14 tagen? Alle anderen Möglichkeiten der Kündigung habe ich geprüft und kommen leider nicht infrage.
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Ein Widerrufsrecht scheitert in Ihrem Fall daran, dass Sie keinen Vertrag mit einem Unternehmer abgeschlossen haben. Damit kann bereits kein Fernabsatzgeschäft im Sinne des Gesetzes vorliegen, da dazu ein Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer vorliegen müsste. Vgl. dazu §§ 355, 356 BGB.
Es tut mir leid, dass ich keine günstigere Antwort für Sie habe.