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Ordnungsgeld vom Bundesamt für Justiz für Firma (Limited) - Geschäftsführer haftbar?

| 13. September 2019 04:34 |
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Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Hallo,
wir sind eine kleine Firma (Limited nach englischem Recht - micro entity) und haben einen Termin zur Offenlegung der Bilanz beim Bundesanzeiger verpasst.
Deshalb wird uns (Adressat ist die Firma) ein Ordnungsgeld von 2.500 € angedroht und die Verfahrenskosten von 103,50 €.
Meine Frage ist nun, ob für diese Beträge der Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden kann?

Mit Grüßen, R. Opitz

Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Grundsätzlich haften Sie in der ltd. nicht mit Ihrem Privatvermögen. Wenn Sie allerdings einen derzeit nur gegen die ltd erlassenen Bescheid nicht bezahlen, so neben einer Vollstreckung das Bundesamt für Justiz auch gegen Sie als Geschäftsführer ein Ordnungsgeld verhängen.

Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Draudt
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 13. September 2019 | 10:39

Zunächst vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mir ist allerdings immer noch nicht klar, ob das auch für mich gilt, da ich seit über einem Jahr nicht mehr Geschäftsführer bin.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. September 2019 | 11:18

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie teilen nun mit, dass Sie gar nicht mehr Geschäftsführer sind. Das ist eigentlich eine neue Frage. Kulanzhalber beantworte ich Ihre Nachfrage dennoch: Es ist denkbar, wenn die Veröffentlichungspflicht in den Zeitraum Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer fiel.

Mit freundlichen Grüßen

Draudt
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 13. September 2019 | 19:33

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