Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Grundsätzlich haften Sie in der ltd. nicht mit Ihrem Privatvermögen. Wenn Sie allerdings einen derzeit nur gegen die ltd erlassenen Bescheid nicht bezahlen, so neben einer Vollstreckung das Bundesamt für Justiz auch gegen Sie als Geschäftsführer ein Ordnungsgeld verhängen.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
Zunächst vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mir ist allerdings immer noch nicht klar, ob das auch für mich gilt, da ich seit über einem Jahr nicht mehr Geschäftsführer bin.
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie teilen nun mit, dass Sie gar nicht mehr Geschäftsführer sind. Das ist eigentlich eine neue Frage. Kulanzhalber beantworte ich Ihre Nachfrage dennoch: Es ist denkbar, wenn die Veröffentlichungspflicht in den Zeitraum Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer fiel.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin