Solange nicht mit einem dauerhaften Aufenthalt zu rechnen ist, handelt es sich bei dem Haus um Schonvermögen. Das Sozialamt würde dann eintreten.
Sie hätte sich am bestenfalls ein Wohnrecht eintragen lassen müssen. Allerdings ist sie nicht schutzlos. Wenn Sie dort wohnt, so kann dies ein Mietverhältnis sein, das ginge auch konkludent.
Außerdem kann auch eine unentgeltliche Überlassung laut BGH an enge Angehörige möglich sein.
Ich rate daher dringen zu einer Beratung vor Ort unter Vorlage aller Unterlagen und schriftliche Absicherung.
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