Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Opa muss ins Pflegeheim, Elternhaus verkaufen?

| 18. September 2023 21:34 |
Preis: 48,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Guten Tag,
grundsätzlich geht es um die Frage, ob das Elternhaus verkauft werden muss, wenn der Opa ins Pflegeheim muss. Das Haus wird neben ihm auch von seiner Tochter bewohnt.

Details: Mein Opa (93 J.) wurde bisher im Einfamilienhaus, das ihm alleine gehört, von seiner Tochter (meiner Mutter) gepflegt. Nun ist er schlimm gestürzt und kann nicht mehr zuhause versorgt werden. Er muss ins Pflegeheim. Seine Rente und seine Ersparnisse werden für die Kosten auf Dauer nicht ausreichen. Der logische nächste Schritt wäre, dass das Pflegeheim von seinem Vermögen, also seinem Haus, bezahlt werden muss und wir deswegen das Haus verkaufen müssen. Soweit ist die Rechtslage nach meinem Verständnis klar. Meine Mutter (63 J.) wohnt ihr Leben lang schon mit in diesem Haus. Der Opa ist alleiniger Eigentümer. Meine Mutter wohnt dort kostenfrei und beteiligt sich an den Nebenkosten. Es gibt keinen schriftlichen Mietvertrag für sie. Sie hat allerdings einiges Geld die letzten Jahrzehnte in Renovierung und Instanthaltung investiert. Darüber gibt es aber auch nichts schriftliches. Sie hat nun Angst, dass sie vor die Tür gesetzt wird und mit nichts da steht, obwohl sie so viel Geld in das Haus investiert hat. Sie glaubt an dieser Stelle gar keine Rechte zu haben. Ich möchte daher wissen, welche Möglichkeiten sie hat. Meine Hoffnung ist, dass sich die Situation mit dem sozusagen zwangsmäßigen Hausverkauf durch die Tatsache, dass meine Mutter dort auch wohnt, etwas zu ihren Gunsten ändert. Ich würde erwarten, dass sie dadurch auch irgendwelche Rechte hat. Können Sie mir bitte eine Ersteinschätzung geben?

Solange nicht mit einem dauerhaften Aufenthalt zu rechnen ist, handelt es sich bei dem Haus um Schonvermögen. Das Sozialamt würde dann eintreten.
Sie hätte sich am bestenfalls ein Wohnrecht eintragen lassen müssen. Allerdings ist sie nicht schutzlos. Wenn Sie dort wohnt, so kann dies ein Mietverhältnis sein, das ginge auch konkludent.

Außerdem kann auch eine unentgeltliche Überlassung laut BGH an enge Angehörige möglich sein.

Ich rate daher dringen zu einer Beratung vor Ort unter Vorlage aller Unterlagen und schriftliche Absicherung.

Bewertung des Fragestellers 21. September 2023 | 08:04

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?