Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Ich gehe zunächst einmal davon aus, dass Ihre Tante zum Zeitpunkt der Abhebung des Betrages noch frei über ihr Vermögen verfügen durfte. Wenn sie nach der Weggabe der € 20000 nun vermögenslos sein sollte, wird das Sozialamt sich den Anspruch auf Rückforderung der Schenkung aus § 528 BGB
auf Grundlage des § 93 SGB XII
übertragen lassen und zunächst gegen die Nichte in den USA vorgehen. Sofern diese das Geld tatsächlich erhalten haben sollte und dies zugibt, können Sie diesbezüglich nicht belangt werden.
Im Bestreitensfall werden aber wohl auch Sie vom Sozialamt befragt werden, ob Sie diese Summe erhalten haben. Sofern Sie wahrheitswidrige Angaben machen würden, wäre dies als (versuchter) Betrug zu werten. Allerdings müsste Ihnen eine solche Tat nachgewiesen werden. Ihren Angaben zufolge wäre ein Ermittlungsverfahren gegen Sie aber ohne Erfolgsaussichten. Insofern kann ich Sie beruhigen.
Ich hoffe, Ihre Frage beantwortet zu haben. Bei Bedarf stellen Sie aber gerne eine kostenlose Nachfrage
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 03.04.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
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Hat das Verhalten unserer Tante persönliche Konsequenzen für sie? Zumal sie uns bittet keinerlei Aussagen bezüglich des Verbleib des Geldes zu machen. (Um Ihre Nichte nicht zu belasten)
Es ist offensichtlich, dass sie ihr gespartes Geld nicht dem Sozialamt zukommen lassen wollte.
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Tante wird vom Sozialamt wohl auf den oben genannten Rückforderungsanspruch hingewiesen werden, mit dem sie ihr Geld von der Nichte zurückerlangen kann. Außerdem wird das Amt für den Zeitraum, indem die ungedeckten Heimkosten von dem verschenkten Betrag hätten bestritten werden können, keine Zahlungen für Ihre Tante erbringen. Argument hierfür ist, dass man zunächst sein Vermögen aufbrauchen muss bis der Staat, also die Gemeinschaft der Steuerzahler, hilft. Ihrer Tante wäre zu raten, ihr Vermögen zurückzufordern und für ihre Pflege einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt