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Online Shop liefert nicht nach Vorkasse ! Postfach !??

28. Dezember 2012 13:13 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Moritz Kerkmann

Hallo,

habe etwas in einem Online Shop gekauft für 899€ , musste per Vorkasse bezahlen .

Nun nach 4 Wochen erhalte ich immer noch keine Ware,die Firma reagiert auch nicht auf Mails.

Im Impressum steht nur ein Postfach....


Was kann ich jetzt tun ?

Sehr geehrter Ratsuchender,

guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworten möchte:

Es scheint so, als wären Sie an einen unseriösen Anbieter geraten. Dass ein Online-Shop im Impressum lediglich eine Postfach-Adresse angibt und auf E-Mails nicht reagiert, ist nicht gerade Vertrauen erweckend.

Rein rechtlich sollten Sie den Verkäufer über ein Einwurfeinschreiben letztmalig zu einer Lieferung binnen 7-10 Tagen auffordern und nach nicht erfolgter Lieferung vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen.

Gibt es hierauf keine Reaktion, dürfte es aber letztlich für Sie schwer werden herauszubekommen, wer den Online-Shop betreibt.

Diese Information benötigen Sie jedoch, um Ihre Ansprüche gegebenenfalls weiter gerichtlich verfolgen zu können, da an eine Postfachadresse keine ladungsfähige Anschrift darstellt.

Hier könnte Ihnen vielleicht eine Suche bei der Denic oder eine Whois-Suche weiterhelfen.

Tatsächlich besteht jedoch eine nicht unerhebliche Wahrscheinlichkeit, dass Sie hier einem Betrug zu Opfer gefallen sein könnten. Vielleicht "googeln" Sie mal den Verkäufer in den einschlägigen Foren und schauen nach, ob es noch andere Käufer gibt, denen nichts geliefert wurde.

Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass hier ein Betrug vorliegt, sollten Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und Strafantrag stellen.

In dem Fall müssen Sie jedoch damit rechnen, dass Sie Ihr Geld nicht zurückbekommen werden.

Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen und einen ersten Überblick verschafft.

Nichtsdestotrotz wünsche ich schon mal einen guten Start ins neue Jahr 2013.

Mit freundlichen Grüßen aus Achim

Moritz Kerkmann
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 28. Dezember 2012 | 13:54

Vielen Dank für die Antwort.

Was passiert aber wen die Homepage auf einen X-beliebigen Namen angemeldet wurde ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Dezember 2012 | 14:04

Hallo nochmal.

Genau dies ist natürlich ein großes Problem. Auch wenn die Seiten über das Ausland laufen, ist es schwierig bis fast unmöglich an die Betreiber heranzukommen.

Am ehesten bieten sich dann noch Möglichkeiten über den Geldfluss, also z. B. über eine Anfrage bei der Empfängerbank.

An diese Informationen kommen Sie aber regelmäßig nicht selber, so dass Sie dann nur hoffen können, dass die Polizei / Staatsanwaltschaft den Betreiber ermitteln kann.

Über eine Akteneinsicht in die Strafakte ( notfalls über einen Anwalt ) kommen Sie dann auch selber an die entsprechenden Daten, um - sofern dies sinnvoll ist - auch zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen zu können.

Ich hoffe, auch Ihre Nachfrage beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen aus Achim

Moritz Kerkmann
Rechtsanwalt

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