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Oldtimer ersteigert, keine originale Papiere dabei

| 13. März 2025 10:17 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo, ich habe Anfang Februar ein Fahrzeug bei einem renommiertem Auktionshaus in Frankreich ersteigert. Das Fahrzeug wurde mir geliefert und da hatte ich bemerkt, dass keine originale Papiere vorhanden sind sondern lediglich Kopien. Das Fahrzeug stammt aus Spanien. In der Fahrzeugbeschreibung war nicht erwähnt, dass das Fahrzeug keine originale Papiere hat. Jetzt versuche ich über das Auktionshaus irgendwie an die original Papiere zu kommen- die antworten mir trotz mehrfacher Kontaktversuche nicht mehr. Was kann ich tun? Der Verkauf ohne originale Papiere stellt doch ein Mangel dar, oder? Ohne diese kann ich das Fahrzeug in Deutschland nicht zulassen, oder gibt es da eine Möglichkeit?
Mit freundlichen Grüßen

13. März 2025 | 11:02

Antwort

von


(2337)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


I.

In Ihrem Fall stellt der Verkauf des Fahrzeugs ohne originale Papiere tatsächlich einen Mangel dar, da die Fahrzeugbeschreibung nicht darauf hingewiesen hat, dass nur Kopien vorhanden sind. Originale Fahrzeugpapiere sind in der Regel notwendig, um ein Fahrzeug in Deutschland zuzulassen. Ohne diese Papiere könnte die Zulassung erheblich erschwert oder sogar unmöglich sein.


Sie haben mehrere Möglichkeiten, um vorzugehen:


1.

Kontaktaufnahme mit dem Auktionshaus:

Sie sollten weiterhin versuchen, das Auktionshaus zu kontaktieren, um die Angelegenheit zu klären. Dokumentieren Sie alle Ihre Kontaktversuche, da dies später wichtig sein könnte.


2.

Mängelrüge:

Sie können dem Auktionshaus schriftlich eine Mängelrüge zukommen lassen, in der Sie den Mangel (fehlende originale Papiere) anzeigen und eine Frist zur Nachlieferung der Papiere setzen. Dies sollte nachweisbar erfolgen, beispielsweise per Einwurf-Einschreiben.


3.

Rücktritt vom Kaufvertrag:

Wenn das Auktionshaus nicht reagiert oder die Papiere nicht nachliefert, könnten Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Mangel der fehlenden Papiere könnte einen Rücktritt rechtfertigen, da er die Nutzung des Fahrzeugs erheblich beeinträchtigt.


4.

Rechtliche Schritte:

Sollten Ihre Bemühungen erfolglos bleiben, könnten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Dies könnte die Einschaltung eines Anwalts umfassen, um den Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.


5.

Zulassung in Deutschland:

Ohne originale Papiere ist die Zulassung in Deutschland schwierig.

Es besteht die Möglichkeit einer Einzelzulassung, die jedoch aufwändig und kostenintensiv sein kann. Sie sollten sich bei der zuständigen Zulassungsstelle erkundigen, welche Schritte erforderlich sind, um das Fahrzeug ohne originale Papiere zuzulassen.



II.

Es ist wichtig, dass Sie alle Schritte dokumentieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um Ihre Rechte zu wahren.



Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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