Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
I.
In Ihrem Fall stellt der Verkauf des Fahrzeugs ohne originale Papiere tatsächlich einen Mangel dar, da die Fahrzeugbeschreibung nicht darauf hingewiesen hat, dass nur Kopien vorhanden sind. Originale Fahrzeugpapiere sind in der Regel notwendig, um ein Fahrzeug in Deutschland zuzulassen. Ohne diese Papiere könnte die Zulassung erheblich erschwert oder sogar unmöglich sein.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, um vorzugehen:
1.
Kontaktaufnahme mit dem Auktionshaus:
Sie sollten weiterhin versuchen, das Auktionshaus zu kontaktieren, um die Angelegenheit zu klären. Dokumentieren Sie alle Ihre Kontaktversuche, da dies später wichtig sein könnte.
2.
Mängelrüge:
Sie können dem Auktionshaus schriftlich eine Mängelrüge zukommen lassen, in der Sie den Mangel (fehlende originale Papiere) anzeigen und eine Frist zur Nachlieferung der Papiere setzen. Dies sollte nachweisbar erfolgen, beispielsweise per Einwurf-Einschreiben.
3.
Rücktritt vom Kaufvertrag:
Wenn das Auktionshaus nicht reagiert oder die Papiere nicht nachliefert, könnten Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Mangel der fehlenden Papiere könnte einen Rücktritt rechtfertigen, da er die Nutzung des Fahrzeugs erheblich beeinträchtigt.
4.
Rechtliche Schritte:
Sollten Ihre Bemühungen erfolglos bleiben, könnten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Dies könnte die Einschaltung eines Anwalts umfassen, um den Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
5.
Zulassung in Deutschland:
Ohne originale Papiere ist die Zulassung in Deutschland schwierig.
Es besteht die Möglichkeit einer Einzelzulassung, die jedoch aufwändig und kostenintensiv sein kann. Sie sollten sich bei der zuständigen Zulassungsstelle erkundigen, welche Schritte erforderlich sind, um das Fahrzeug ohne originale Papiere zuzulassen.
II.
Es ist wichtig, dass Sie alle Schritte dokumentieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um Ihre Rechte zu wahren.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
13. März 2025
|
11:02
Antwort
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