Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Mit Musterschreiben meinen Sie sicherlich eine (gebührenpflichtige) Anrufungsauskunft an Ihr zuständiges Finanzamt dahingehend, dass der Mercedes 180 zum Betriebsvermögen zugeordnet wird und dementsprechend die hiermit im Zusammenhang stehenden Kosten seit der Anschaffung im Jahr 2012 als Betriebsausgaben anerkannt werden. Diese Auskunft wird Ihnen aber das Finanzamt nicht erteilen (können), da es sich um tatsächliche Gesichtspunkte handelt und diese von zukünftigen Gegebenheiten abhängig ist, wie zB. ob die jährliche Kostenlast in einem unausgewogenen Verhältnis zum Umfang der tatsächlich betrieblichen Nutzung des Fahrzeuges steht und ob das Fahrzeug für Sie als Unternehmer ständig verfügbar ist. Zwar ist der Unternehmer grds. frei in seiner Entscheidung, welche und wieviele Fahrzeuge er für betriebliche Zwecke anschafft. Allerdings obliegt es ihm, darzulegen und glaubhaft zu machen, dass es betriebliche Gründe waren, das Fahrzeug zu erwerben. Entsprechende Steuerbescheide werden regelmäßig unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen, § 164 AO
.
Ihre Frage lässt sich nicht pauschal in einem "Musterschreiben" regeln.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
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