Hallo, ich arbeite im öffentlichendienst als arbeiter auf einem bauhof. Nun wurde mir eine Festanstellung angeboten, dazu muss ich mein polizeiliches führungszeugnis vorlegen. Ich habe nur folgendes problem und zwar hatte ich eine jugendrichterlicheermahnung wegen 3 g cbd blüten über grenzwert. Nun frage ich mich ob diese ermahnung in meinem einfachen bzw. Erweiterten polizeilichem führungszeugnis vermerkt ist.
Danke im vorraus
LG
Sehr geehrter Fragesteller,
nein, dies ist nicht im Führungszeugnis eingetragen, jugendgerichtliche Ermahnungen werden hier nicht eingetragen.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt-Syroth
Rechtsanwältin
Rückfrage vom Fragesteller14. Dezember 2022 | 17:28
Vielen dank für die schnelle antwort.
Weder im einfachen noch im erweiterten führungszeugnis?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt14. Dezember 2022 | 17:42
Dies wird nur im Erziehungsregister eingetragen. Ein öffentlicher Arbeitgeber könnte unter Umständen hier Einblick erlangen. Wenn Sie aber nur zur Vorlage eines Führungszeugnisses oder auch eines erweiterten Führungszeugnisses aufgefordert werden, müssen Sie nichts befürchten.