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Obliegenheitsverletzung Rechtsschutz

| 26. Mai 2019 12:35 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Ralf Hauser, LL.M.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich hatte im Jahre 2016 einen Verkehrsunfall in dem mein Auto beschädigt wurde. In einer unübersichtlichen Straße wurde mir die Vorfahrt gestohlen und mir hinten rechts ins Auto gefahren. Natürlich wurde der Unfall polizeilich aufgenommen und einem Anwalt gemeldet. Hier hieß es ich solle einen Gutachter beauftragen für einen kosten Voranschlag. Ich tat dies und der Gutachter fragte mich ob ich das Auto repariert bekommen möchte oder nicht denn ich muss keinen Unfallwagen fahren. Ich entschied mich dazu den Wagen in die Restwertbörse zu stellen. Mit Absprache von meinem Anwalt wäre dies kein Problem da sich die gegnerische Versicherung seit über 6 Wochen nicht gemeldet habe ob sie das Auto besichtigen wollen oder nicht. Ich verkaufte das Auto über die Restwertbörse und wartete immer noch auf Regulierung von meinem Schaden durch die Versicherung. Nun kam ein Schreiben das sich die Versicherung weigere den Schaden zu übernehmen und es ging vor Gericht. Vor Gericht hatte die Versicherung einen Star Anwalt der alles in frage stellte was passiert ist. Es wurde nun ein Indizien Prozess geführt. Es wurden Gutachten angefertigt und keines davon konnte ausdrücklich sagen ob Die Fahrzeuge gefahren sind oder nicht. Mein unfallgegner war sehr nervös vor Gericht was die Sache für mich nicht einfacher gemacht hat. Ich hab meinem Anwalt Bilder von der Tatnacht, das Verkehrszeichen des Gegners war durch ein Baustellen schilf verdeckt, die Straße war zu der Uhrzeit schwer zu erkennen und durch den Regen waren die Linien auf der Fahrbahn nicht sichtbar. Keines dieser Punkte nannte mein Anwalt vor Gericht.
Nun verlor ich den Prozess und war natürlich sauer da ich weis das ich im recht bin und kein Versicherungsbetrüger.
Ich legte Berufung ein und wechselte den Anwalt da mein alter mir schrieb ich solle ihm innerhalb von 4 Tagen 5000€ überweisen sonst vertrete er mich nicht mehr. Nun ja Berufung eingelegt und mein Anwalt sagte mir das er diesen Fall mit den beweisen gewinnen hätte können, nur leider kann man bei der Berufung keine neuen Beweise vorlegen und aus diesem Grund wird es sehr schwer. Ich entschied mich aus Kostengründen die Berufung fallen zu lassen. Nun zahle ich Gerichtskosten und Anwaltskosten in Höhe von 5000€ für die zweite Instanz ( obwohl wir nie vor Gericht waren 500€ davon Gericht 4500 der gegnerische Anwalt) und 1800€ für das Gutachten sowie das alles angekommen ist fordert die Rechtsschutzversicherung der ADAC 3 Monate später nach dem ich die anderen kosten erhalten habe, ihr Geld der ersten Instanz zurück die 3 Jahre in der Vergangenheit liegt zurück, da sie sagen ich habe verloren also muss ich den Unfall absichtlich Herbeigeführt haben und fordern da für sie eine Obliegenheitsverletzung vorliegt ihr Geld zurück in Höhe von 4800€ .

Was kann ich tun um die Kosten von der Rechtsschutz zu vermeiden bzw zu entkräften denn ich wurde auch nie wegen Versicherungsbetrug angeklagt Oder-Neiße-Linie sonstiges da ich aufgrund von Indizien verurteilt wurde und nicht auf Grundlage von beweisen.

Vielen dank schon mal für die Hilfe

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie sollten auf keinen Fall die Forderung der Rechtsschutzversicherung anerkennen und zahlen. Es liegt keine Obliegenheitsverletzung vor. Dies wäre nur der Fall, wenn Sie gegenüber der Rechtsschutzversicherung falsche bzw. vorsätzlich falsche Angaben geleistet hätten. Sie haben allerdings den Unfall aus Ihrer Sicht geschildert und dabei keine falschen Angaben geleistet.

Deswegen kann die Versicherung bei Ihnen auch nicht wegen einer Obliegenheitsverletzung Regress nehmen. Wie Sie selbst schon erkannt haben, liegen keine Beweise vor, dass Sie falsche Angaben geleistet haben. In einem Verkehrsunfallprozess ohne Zeugen besteht immer ein Risiko.

Zudem hat die Versicherung vermutlich vor Erheben der Klage eine Kostendeckungszusage anhand Ihrer Angaben erteilt.

Weisen Sie gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung daraufhin, dass Sie weder den Unfall vorsätzlich herbeigeführt noch falsche Angaben geleistet haben.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hauser, LL.M. (Versicherungsrecht)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 29. Juni 2019 | 13:18

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Ralf Hauser,

Vielen Dank für Ihre ausführliche und kompetente Auskunft und Beantwortung meiner Frage. Leider hat sich die Rechtsschutz darauf nicht eingelassen.



Ich habe wie Sie gesagt haben ein Schreiben für die ADAC Rechtsschutz aufgesetzt und rausgeschickt und nun folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr ...,

Vielen Dank für Ihr Schreiben welches bei uns am 19.06.19 eingegangen ist.

Mit ihrer Darlegung können wir jedoch nicht einiggehen. Die Begründung der Rückforderung haben Sieerhalten. Wir fordern sie erneut und letzenmals zur Rückerstattung bis 10.07.19 auf.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schadensabteilung

Meine Frage wäre diesbezüglich wie ich weiterhin gegen die Forderung erfolgreich vorgehen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. Juni 2019 | 20:20

Sehr geehrter Fragesteller,

ich rate davon ab, die Forderung auszugleichen. Sollten Sie verklagt werden, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Aus Ihrer Schilderung ergibt sich keine Obliegenheitsverletzung.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 29. Juni 2019 | 22:17

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Ein sehr kompetenter Anwalt der sich wirklich Zeit und Mühe gibt eine ausführliche Bewertung abzugeben. Kann ihn besten Gewissens weiterempfehlen. Immer wieder, top Anwalt

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