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Nutzungsänderungsantrag

5. Februar 2007 20:54 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Jana Laurentius

Hallo,
ich beabsichtige mein Ladengeschäft zu teilen und dadurch die Möglichkeit zu nutzen den größeren Teil zu vermieten.
Der kleinere Teil ( ca. 30qm² )wird weiter als Verkaufsraum für EDV-Artikel und als Büro genutzt.
Der größere Teil( ca. 60qm² inkl. Damen und Herren WC + Teeküche ) würde dann vom Mieter als Räumlichkeit genutzt, um seinen Vertrieb und Herstellung von Etiketten auszubauen.
Es würde ein Büro und 1 Raum indem die Drucker stehen entstehen.
Bisher wurde die Räumlichkeit als ein EDV-Geschäft mit der Möglichkeit öffentlicher Internetzugänge ( Internetcafé ) genutzt. Es ist allerdings eine Ausschankgenehmigung vorhanden.
Da ja eigentlich schon jahrelang EDV-Geräte in diesem Teil des
Geschäftes zuhause waren wäre es nun interessant zu wissen,ob ein Nutzungsänderungsantrag vonnöten ist. Der zukünftige Mieter würde jedenfalls auch nur Büroübliche EDV-Geräte und Drucker in diesem Teil des Geschäftes nutzen.
Muß ich einen Nutzungsänderungsantrag stellen ?
Oder ist eine mögliche Forderung des Amtes unsinnig?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:

Bitte überprüfen Sie zunächst die vorhandene Baugenehmigung, welche Nutzungsbreite sie abdeckt. Höchstwahrscheinlich wird hiernach eine Nutzungsänderung zu verneinen sein, da die Räumlichkeiten weiterhin gewerblich, und zwar im Bereich EDV-Dienstleistungen im weitesten Sinne, genutzt werden sollen.

Trotzdem möchte ich Ihnen empfehlen, einen Bauantrag zu stellen, und zwar im Hinblick auf die beabsichtigte Teilung der Räumlichkeiten. Möglicherweise ergeben sich hierdurch nämlich beispielsweise neue Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes, die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens überprüft werden können.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)

Rückfrage vom Fragesteller 6. Februar 2007 | 15:55

Hallo Frau Laurentius,
erstmal vielen Dank für die promote Antwort.
Vielleicht ein paar kleine Informationen zum Gebäude welches die letzten Jahrzehnte( fast ein Jahrhundert ) ale Gewerbegebäude mit darüber liegender Wohnung gedient hat.
Das Gebäude hat vor vielen jahren schon einmal drei geschäfte beherbergt. Ich hab eine Wand die schon lange Jahre nicht mehr da war durcht eine Leichtbauwand ( Rigips und zur Isolierung Klemmfilz ) erneuert. So das es jetzt sozusagen wieder drei Gewerberäumlichkleiten sind.
Die obere Wohnung wird durch mich selbst genutzt.
Ändert diese informtion eventuell den Sachverhalt ?
Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 6. Februar 2007 | 17:39

Hallo Frau Laurentius,
erstmal vielen Dank für die promote Antwort.
Vielleicht ein paar kleine Informationen zum Gebäude welches die letzten Jahrzehnte( fast ein Jahrhundert ) ale Gewerbegebäude mit darüber liegender Wohnung gedient hat.
Das Gebäude hat vor vielen jahren schon einmal drei geschäfte beherbergt. Ich hab eine Wand die schon lange Jahre nicht mehr da war durcht eine Leichtbauwand ( Rigips und zur Isolierung Klemmfilz ) erneuert. So das es jetzt sozusagen wieder drei Gewerberäumlichkleiten sind.
Die obere Wohnung wird durch mich selbst genutzt.
Ändert diese informtion eventuell den Sachverhalt ?
Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Februar 2007 | 20:51

Gerade die Rigips-Klemmfilz-Wand löst Bedenken hinsichtlich der Brandsicherheit aus. Sie sollten daher auf jeden Fall bei der Baubehörde vorsprechen und nachhören, ob Sie einen Bauantrag stellen sollen. Sie sollten die neuen Räumlichkeiten nicht einfach so in Betrieb nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)

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