Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Das ist nicht rechtmäßig.
In der Tat ist X verpflichtet, Ihnen ein Notwegerecht einzuräumen. Allerdings sind Sie verpflichtet, ihm eine sogenannte Notwegerente zu bezahlen, also einen finanziellen Ausgleich für das Notwegerecht.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Hallo, danke für die Antwort. Ist dann das genannte Pachtgeld in Höhe von 720,00 € jährlich für 8 gartenparteien angemessen ??
Wie würde eine Neuberechnung sich zusammen setzen ?
MfG
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Höhe der Notwegerente berechnet sich aus der Ertragskraft der genutzten Fläche, also wieviel der Eigentümer an Pacht/Miete für diese Fläche bekommen würde. Dies ist von Ort zu Ort unterschiedlich, so daß ich aus der Distanz die Angemessenheit leider nicht beurteilen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt