Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Notweg

11. Juli 2013 14:16 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Hallo Gemeinde, ich habe vor ca. 5 Jahren ein Gartengrundstück gekauft, wo der Zuweg über ein Randstück eines anderen privaten Besitzer führt. Auch andere Gartenbesitzer ( ca. 8 Parteien ) müssen über dieses Stück grundstück von Herrn X. vor meiner Gartenzeit wurde ein Vergleich geschlossen, wobei Herr X von jeder Gartenpartei 90,00 € kassiert, somit ein jährliches Endgeld von 720,00 € einsteckt.

Das zu überlaufende Grundstück ist ein Weg von ca. 4 x 5 m Größe. Ich habe auch meine 90,00 € jedes Jahr gezahlt, möchte aber nun nicht mehr zahlen, weil es doch finanziell sehr hoch ist. Außerdem habe ich auch keinen Vertrag mit dem Besitzer Hern X, nur die anderen Parteien haben einen Pachtvertrag für die 4x5 m Grundstück. Die jährliche Pacht sind die 90,00 € die dann an der Besitzer Herrn X überwiesen werden. Wenn sich nun einer weigert, weiter zu zahlen, wird der Pachtvertrag gekündigt und es kommt ein Zaun auf der Weg, so das keiner von uns Gartenfreunden mehr auf sein Grundstück kommt. Ist dieses rechtens und müsste nicht der Herr X uns Parteien ein Norwegerecht einräumen ??

Viele Grüße !

11. Juli 2013 | 15:52

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Das ist nicht rechtmäßig.

In der Tat ist X verpflichtet, Ihnen ein Notwegerecht einzuräumen. Allerdings sind Sie verpflichtet, ihm eine sogenannte Notwegerente zu bezahlen, also einen finanziellen Ausgleich für das Notwegerecht.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Rückfrage vom Fragesteller 11. Juli 2013 | 19:11

Hallo, danke für die Antwort. Ist dann das genannte Pachtgeld in Höhe von 720,00 € jährlich für 8 gartenparteien angemessen ??

Wie würde eine Neuberechnung sich zusammen setzen ?

MfG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Juli 2013 | 19:18

Sehr geehrter Ratsuchender,

die Höhe der Notwegerente berechnet sich aus der Ertragskraft der genutzten Fläche, also wieviel der Eigentümer an Pacht/Miete für diese Fläche bekommen würde. Dies ist von Ort zu Ort unterschiedlich, so daß ich aus der Distanz die Angemessenheit leider nicht beurteilen kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(1250)

Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Grundstücksrecht, Medienrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER