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4. November 2021 16:42 |
Preis: 30,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Guten Tag
Anfang September sollten in meinem Haus nicht mehr voll funktionierende Bodenkanalheizungen durch einen Elektro-Fachbetrieb wieder instandgesetzt werden. Der Eigentümer des Fachbetriebes war mehrfach hier, hat Teile bestellt, eingebaut und eine Rechnung von über 1000 € gestellt. Leider habe ich die Rechnung gleich gezahlt. Da es damals noch heiß und die Heizung auf Sommerbetrieb eingestellt war, konnte ich sie nicht gleich testen. Als die Heizung Ende September auf Winter umgestellt wurde merkte ich, dass die Bodenkanalheizungen nicht funktionieren. Sie bleiben kalt.
Daraufhin habe ich diesem Elektro-Fachbetrieb dies angezeigt. Nachdem er sich nach der 2. E-mail nicht gemeldet hat, habe ich geschrieben, dass ich rechtliche Schritte einleiten muss bzw. mir eine andere Firma suchen muss, die diese Sache in Ordnung bringt, wenn ER das nicht tut und überhaupt nicht auf meinen Anruf, meine Mails und Einschreiben reagiert. Ab der 3. E-mail habe ich entsprechende Fristen gesetzt und ihm damit die Gelegenheit zur 'Nachbesserung' gegeben. Außerdem habe ich seitdem 2 Einschreiben diesbezüglich mit Fristsetzungen an ihn geschickt, in denen ich zusätzlich die Kopien der an ihn geschickten E-mails beigelegt habe. Leider keinerlei Reaktion. Weder ein Anruf, noch eine E-mail, noch ein Schreiben.
Die letzte Frist ist am 31.10.21 verstrichen.
Kann ich jetzt eine andere Firma mit der Behebung der Sache beauftragen?
Kann ich bei dem ersten Elektro-Fachbetrieb diese neue Rechnung zur Bezahlung dann einfordern?
Muss dieser dann ebenso meine Anwaltskosten bezahlen?
Welche Möglichkeiten habe ich sonst?
Die Instandsetzung eilt, da es mittlerweile draußen kalt ist, und die Funktion dieser Bodenkanalheizungen dringend nötigt ist.
Freue mich von Ihnen möglichst bald zu hören
Viele Grüße
G. Blücher-Schlemmer

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ich beantworte Ihre Fragen gerne wie folgt:

Kann ich jetzt eine andere Firma mit der Behebung der Sache beauftragen?

Eher „Ja" ich halte die Forderung nachNachbesserungsversuchen für ausreichend.
Ich weise aber darauf hin, dass ich den Inhalt der E-Mails nicht kenne, so dass die Antwort „eher ja" lautet.


Kann ich bei dem ersten Elektro-Fachbetrieb diese neue Rechnung zur Bezahlung dann einfordern?

Es kommt darauf an, ob die Ursache für das nicht funktionieren der Heizung auf die mangelhafte Reparatur durch die erste Firma zurückzuführen ist Ferner kommt es darauf an, ob die Rechnung notwendige Reparaturschritte umfasst hat, oder ob hier noch mehr zu reparieren ist. Dies kann letztlich gerichtsfest nur von einem Sachverständigen festgestellt werden.

Muss dieser dann ebenso meine Anwaltskosten bezahlen?

Auch dies hängt mit der vorigen Antwort zusammen. Nur im Falle eines Schadensersatzanspruchs sind auch die Anwaltskosten umfasst. Diese müssen allerdings eingeklagt werden oder mit eingeklagt werden mit einer Klage auf Schadenersatz.
Da Sie einen Anwalt selbst beauftragen, also im Vertragsverhältnis Anwalt Mandant stehen, müssen Sie vor ab sowieso den Anwalt erst einmal bezahlen.



Welche Möglichkeiten habe ich sonst?

Keine

Ich hoffe ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.


Draudt
Rechtsanwältin

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