Sehr geehrte Fragestellerin,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und kann Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:
Grundsätzlich ist es tatsächlich notwendig, persönlich den Personalausweis zu beantragen. Gem. § 5 Abs.1 PAuswG NW können Ausnahmen aus wichtigem Grund zugelassen werden.
Ich würde Ihnen empfehlen, dass Ihr Ehemann den Sozialdienst in der JVA kontaktiert. Dieser kümmert sich dann um die Angelegenheit. Dies ist die übliche Vorgehensweise.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte. Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Umständen, die der Bearbeiterin nicht bekannt sind, eine andere rechtliche Beurteilung möglich ist.
Ich darf Ihnen noch nachträglich zu Ihrer Hochzeit gratulieren und Ihnen alles Gute wünschen.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Gerlach
Rechtsanwältin
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