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Nebenkostenabrechnung viel zu hoch

4. August 2006 10:05 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich wohne mit meinem Mann und unserer 5jährigen Tochter in einer 78m²- Altbau- Wohnung. Ich habe gestern die Nebenkostenabrechnung für 2005 erhalten und soll € 859,89 nachzahlen,was mmir doch sehr hoch erscheint. Ich bezahle €450 Kaltmiete und €120 Nebenkosten.
Ich habe schon im letzten Jahr ca.€1100 nachgezahlt, was ich sehr bereue, weil ich im jahre 2004 bis Mai noch alleine gewohnt habe (mein Mann und meine Tochter lebten zu dem Zeitpunkt noch auf den Philippinen).
Ich habe diesmal eine detaillierte Rechnung/ Einzelbelege angefordert, weil ich mir die Summe nicht erklären kann.
Meine Nachbarn haben alle Rückzahlungen erhalten,... die Familie unter uns (3Personen) wohnen in einer 86m² großen Wohnung und bezahlen €190 Nebenkosten und haben €70 zurück erhalten.
Meine Frage jetzt: Kann ich die Nachzahlung solange verweigern, bis ich eine genauere Einsicht in die Einzelbelege erhalten habe? Und besteht die Möglichkeit, falls doch rauskommen sollte, daß ich zuviel nachgezahlt habe (auch für die Nebenkostenrechnung 2004), die Beträge zurück zu erstatten?

4. August 2006 | 10:38

Antwort

von


(246)
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80336 München
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Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten.

Zu 1) Die Nebenkostennachzahlung ist, so Sie nicht etwas anderes vertraglich vereinbarten, mit Zugang einer formell ordnungsgemäßen und nachvollziehbaren Abrechnung fällig.
Allerdings haben Sie innerhalb einer angemessenen Frist noch Gelegenheit zur Überprüfung und Belegeinsicht. Sie können also in der Tat verlangen, Einsicht in die Belege zu nehmen.

Zu 2) Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung sind dem Vermieter bis spätestens zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen (§ 556 Abs. 4 S. 5 BGB ).
Das bedeutet, Sie könnten gegen Fehler in der Nebenkostenabrechnung 2004 dann vorgehen, falls Sie die Abrechnung spätestens im August 2005 erhielten.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt

Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356

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