Sehr geehrte Fragestellerin,
ich verstehe Ihre Frage so, dass der Mietvertrag von beiden Mietern unterschrieben wurde und nun über das Vermögen des Ehemanns das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Wenn sich beide Personen im Mietvertrag verpflichtet haben, haften sie als Gesamtschuldner. Sie können dann von jedem die volle Leistung fordern und gegen die Mieterin vorgehen; gegen die Mieterin sind gerichtliche Verfahren und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen möglich.
Das Insolvenzverfahren des Mieters ist ohne rechtliche Wirkung auf die Rechtsverhältnisse zur Mieterin. Fraglich ist aber bei der geschilderten Situation, ob die Mieterin Geld hat, um Ihre Forderung zu bezahlen; Sie sollten das Kostenrisiko abwägen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Frage geholfen zu haben und stehe für eine weitere Interessenvertretung gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Guido Matthes
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Sehr geehrter Herr Matthes, vielen Dank für die Antworten.
Wir gehen davon aus, dass die Mieterin Geld haben müsse; bei uns wären sie nichtzustande, 500 Euro Miete pünktlich zu überweisen, bei dem Nachbar zahlen sie dagegen über 800 Euro Miete gerade punktlich.
Sollen wir einfach eine Nebenkostenabrechnung direkt zu der Mieterin schicken und was müssen wir noch dabei beachten?
Da am 30 Sept, ein Jahr vorbei wird, seit sie von uns auzgezogen sind, haben wir auch nicht viel Zeit oder gilt schon das erste Schreiben mit Nebenkostenabrechnung vom Februar 06?
Und sollen wir, falls sie nicht bezahlen wird, einen Anwalt aufsuchen oder direkt ein Antrag im Gericht stellen?
Vielen Dank! K. P.
Sehr geehrte Fragestellerin,
das erste Schreiben aus dem Februar ist ausreichend, wenn dieses an beide Personen ausdrücklich adressiert war. Wenn das Februar-Schreiben nur an den Ehemann adressiert war, sollten Sie die Ehefrau mit kurze Frist umgehend innerhalb der Abrechnungsfrist zur Zahlung des Rückstandes auffordern. Beachten Sie, dass der Zugang innerhalb der Frist später unter Umständen durch Sie nachgewiesen werden muss.
Da selbsterstellte Nebenkostenabrechnungen häufig fehlerhaft sind, empfehle ich, einen Anwalt aufzusuchen. Bei berechtigten Einwendungen gegen die Abrechnung wäre sie nicht fällig und Sie laufen Gefahr, aus diesem Grund einen Prozess zu verlieren.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt