Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine rückwirkende Gewerbeanmeldung ist nicht möglich. Dies wird aus Kulanz meist nur wenige Tage akzeptiert, da nach §14 GewO die sofortige Anmeldung notwendig ist. Das Bussgeld kann hier leicht 1000 EUR betragen.
Sie können unter Vorliegen der Voraussetzungen eine Befreiung bei der BG Verkehr beantragen, aber ich denke nicht, dass Sie nur geringfügig tätig sind.
https://www.bg-verkehr.de/redaktion/medien-und-downloads/formulare/mitgliedschaft-und-beitrag/antrag-auf-befreiung-von-der-unternehmerversicherung.pdf
Eine Zugehörigkeit zur BG Verkehr ist also nicht davon abhängig, ob im Sie Mitarbeiter beschäftigen oder alleine tätig sind. Selbst sie als allein arbeitender Unternehmer sind versichert und haben bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung.
Ich würde Ihnen raten, einen Anwalt einzuschalten, damit Sie keine Fehler machen, denn das Bussgeld ist eben vermutlich nicht nur 50 EUR.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Web: http://www.drseiter.de
E-Mail:
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht
Sehr geehrte Frau Dr. Seiter,
vielen Dank für Ihre Antwort.Das zehnjährige Rückdatieren der Gewerbeanmeldung wird kulanterweise tatsächlich nur 55 € Bussgeld kosten.
Meine Frage bezog / bezieht sich ausschließlich auf die BG Verkehr. Hätte diese die Möglichkeit Gebühren nachzufordern über bspw. 10 Jahre? Wenn ich gar nicht versichert war, scheint mir das nicht rechtens.
Die Variante mit der Befreiung durch Geringfügigkeit habe ich von einem Kollegen, der damit erfolgreich um die BG herum gekommen ist. Was spricht dagegen, daß das nicht auch mein Weg sein könnte?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüssen
Robert Dumont