Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:
Es ist grundsätzlich möglich, mündliche Nebenabreden zu einem Arbeitsvertrag zu treffen. Allerdings ist natürlich die Beweisbarkeit solcher mündlichen Vereinbarungen problematisch. Vorliegend müssen Sie beweisen, dass es die genannten Vereinbarungen gegeben hat. Zu Punkt 1) wäre dies u.U. mit der genannten E-Mail möglich. Hier kommt es natürlich auf den genauen Inhalt an (gibt es nur die Bestätigungsmail von Ihnen oder auch eine "erste" Mail vom Arbeitgeber, in der die Übernahme der Kosten zugesichert wurde). Ggf. gibt es auch Zeugen hierfür.
Zu den Fahrten zwischen Wohnung und Firmensitz wird Ihnen der Beweis dann gelingen, wenn es Zeugen gibt, die bei der Absprache dabei waren. Unabhängig hiervon wäre näher zu prüfen, ob die Fahrten zwischen Wohnung und Firmensitz tatsächlich als Privatfahrten abgerechnet werden dürfen. Es kommt hierbei darauf an, ob Ihr Home Office der vertraglich vereinbarte Arbeitsort ist oder nicht. Die Formulierung "zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" ist hier missverständlich.
Zudem wäre ebenfalls zu prüfen, ob arbeitsvertraglich die Vereinbarung von mündlichen Nebenabreden ausgeschlossen ist.
Zunächst sollten Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich unter Fristsetzung dazu auffordern, die Ansprüche aus den vereinbarten Nebenabreden zu erfüllen. Sollte dies erfolglos bleiben, rate ich Ihnen die Erfolgsaussichten einer Klage von einem Kollegen vor Ort überprüfen zu lasssen (insbesondere hinsichtlich der Beweisbarkeit). Hierbei ist aber darauf zu achten, ob nicht Ausschlussfristen nach dem Arbeitsvertrag bestehen, die eingehalten werden müssen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort zunächst weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Marion Deinzer
(Rechtsanwältin)
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