an einer Grundschule verhängt der Schulleiter eine Kollektivstrage an die ganze Klasse. Alle Kinder müssen 30 Min nachsitzen und dabei den Schulhof/den Klassenraum fegen.
Hintergrund ist ein Bully, der Ärger macht. Der Schulleiter ist unerfahren. Die anderen Kinder trifft keine Schuld.
Aber, darf der Schulleiter alle Kinder zu 30 Min Nachsitzen zwingen, jeden Tag? Wenn ja, unter welcher Bedingung und mit welchen Auflagen?
Kollektivstrafen sind rechtswidrig, weil hier eine Bestrafung Unschuldiger vorliegt.
Dies verstößt so ziemlich gegen alle Grundsätze unseres Rechtsstaats aus Art. 1 und 20 GG.
Jedes einzelne, betroffene Kind, darf sich zur Wehr setzen und eine derartige Bestrafung verweigern und gegen die Anordnung Widerspruch und Klage erheben.
Die Schulaufsichtsbehörde sollte ebenfalls informiert werden.