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Nachbar schreit wiederholt 3jähriges Kind und Mutter an

5. Dezember 2023 19:59 |
Preis: 60,00 € |

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem.


Die Mutter meines 3jährigens Kindes wohnt in einer privaten Eigentümergemeinschaft zur Miete.
In einer Großstadt.

Das Haus liegt in einer "besseren" Ecke.
Die Bewohner sind fast ausnahmslos Akademiker.

Ein etwa 45jähriger Nachbar wohnt im Erdgeschoss. Daher muss die Mutter und mein Kind täglich mehrfach an dieser Wohnung vorbei.

Dabei reisst der Nachbar seit geschätzt 2 Jahren immer mal wieder die Wohnungstür auf und schreit Mutter und Kind an.

Die Gründe sind verschieden:
-Das Kind ist zu laut(Dies ist der häufigste Grund),
-Der Kinderwagen steht schlecht,
-Es wird zuviel Dreck reingetragen.

Am Sonntag gab es einen besonders krassen Fall. Unser Kind konnte krankheitsbedingt zwei Wochen die Wohnung nicht verlassen.
Es ging ihm sehr schlecht. 40° Fieber, Atemnot, Inhalationen.

Am Sonntag ging es dann wieder und die Mutter wollte ihm eine Freude machen und ihn zum Weihnachtsmarkt bringen.

Im Treppenhaus wagte es mein Sohn dann, die Weihnachtsdekoration des besagten Nachbarn zu berühren.
Der Nachbar schoss aus seiner Wohnung raus und schrie Mutter und Sohn zusammen.
Unser Sohn bekam Angst und versteckte sich hinter seiner Mutter.

Der Nachbar beruhigte sich überhaupt nicht mehr.
Zum wiederholten Male hieß es, unser Sohn wäre schlecht erzogen.

Ich habe Dem Nachbarn bereits vor etwa 1,5 Jahren gesagt, dass Kinderlärm hinzunehmen ist und ihm auch entsprechende juristische Quellen als Link geschickt.

Auch verhält sich die Mutter immer de-eskalierend.

Im Sommer ist übrigens meistens Ruhe, mit Einsetzen der dunklen Jahreszeit häufen sich die Wutanfälle. Das lässt vermuten, dass besagter Nachbar im Winter schlechtere Laune hat.

Da sich die Vorfälle in letzter Zeit wieder häufen, muss eine endgültige Lösung her.

Meine Fragen:

1. Besteht hier die Möglichkeit einer Strafanzeige?
Dieses permanente Anschreien gefährdet das Wohl unserers Kindes.
2. Welche Konsequenzen kann ein Anwalt dem Nachbarn androhen?
3. Der Vermieter sagt, es wäre nicht seine Angelegenheit. Stimmt das?
4. Was kann man sonst noch unternehmen?

Danke & Freundliche Grüße


P.S.: Falls Sie die Fragestellung bereits schonmal in Ihrem Webinterface gesehen haben:

Wundern Sie sich nicht, ich habe diese absichtlich ein zweites Mal eingestellt. Das ist schon korrekt.


5. Dezember 2023 | 21:32

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

1. Eine Strafanzeige könnte in Betracht kommen, wenn der Nachbar Ihr Kind und dessen Mutter beleidigt oder bedroht. Beleidigung und Bedrohung sind Straftaten nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§§ 185, 241 StGB). Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass nicht jedes unfreundliche oder aggressive Verhalten als Beleidigung oder Bedrohung im strafrechtlichen Sinne gilt. Es kommt auf die genauen Umstände und den Wortlaut der Äußerungen an.

2. Ein Anwalt könnte den Nachbarn abmahnen und ihm bei weiteren Störungen rechtliche Schritte androhen. Dies könnte zum Beispiel eine Unterlassungsklage sein. Wenn der Nachbar trotz Abmahnung weiterhin Ihr Kind und dessen Mutter belästigt, könnten Sie vor Gericht gehen und eine Unterlassungsverfügung erwirken.

3. Der Vermieter hat grundsätzlich die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Sie Ihre Wohnung ungestört nutzen können. Wenn der Nachbar Sie ständig belästigt, könnte dies eine Verletzung dieser Pflicht darstellen. Sie könnten den Vermieter daher auffordern, gegen den Nachbarn vorzugehen. Wenn der Vermieter untätig bleibt, könnten Sie unter Umständen sogar eine Mietminderung in Betracht ziehen.

4. Neben den oben genannten rechtlichen Schritten könnten Sie auch versuchen, das Problem auf eine weniger konfrontative Weise zu lösen. Vielleicht wäre es hilfreich, ein klärendes Gespräch mit dem Nachbarn zu führen, eventuell in Anwesenheit eines neutralen Dritten oder eines Mediators. Manchmal können solche Gespräche dazu beitragen, Missverständnisse auszuräumen und eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten leben können.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


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