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Nach Kündigung erneute Rechnungen und Telefonsperre

5. September 2006 09:52 |
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Vertragsrecht


Hallo,

ich hoffe, Sie können mir helfen. Durch ein blödes Losespiel im Kaufzentrum wurde ich Kundin bei StarCom. Es wurde nur gesagt dass ich einige Minuten zum kostenlos abtelefonieren gewonnen habe, dan kamen Rechnungen, obwohl ich schon lange Zeit Kunde von dem Anbieter 1&1 bin. Bei StarCom habe ich sofort Kündigeng geschrieben, habe bestätigung bekommen dass ich ab 01.04.06 kein Kunde bei der Firma bin und sie behalten sich aber vor mein Anschluss solange frei schalten, bis ich bei StarCom bestätigt (mit Belegen!) habe, dass mich ein anderer Anbieter übernommen hat. Es ist doch bestimmt ungesetzlich, was geht StarCom schon an ob ich mein Anschluss weiterhin habe. Die Rechnungen bis einschließlich 31.03.06 habe ich bezahlt. Leider kommen weitere Rechnungen und sogar eine Mahnung durch Rechtanwalt zu mir. Meine Telefonleitung haben sie gekappt. Wie das passieren kann weiss ich nicht weil ich Kunde bei 1&1 bin und nutze da DSL, Internet, Telefonie, also komplett. Man erreicht mich, aber ich kann nie irgendwo anrufen. Jetzt hab ich Brief von StarCom bekommen - 8 Tage zum bezahlen oder es geht vor Gericht. Hat die Firma StarCom Recht dazu mich zu verklagen? Und haben sie gesetzliches Recht bei der Kündigungsbestätigung einen Nachweis über meine Übernahme bei einer anderen Firma zu verlangen? Bitte helfen Sie mir! Was kann ich tun?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

I. Nach Ihrer Schilderung haben Sie nach wie vor einen Telefonanschluss/Internetanschluss bei 1 & 1. Grds. kann nach § 19 TKV (Telekommunikationskundenschutzverordnung) nur der Anschlussanbieter den Anschluss sperren, wobei allerdings weitere Voraussetzungen erforderlich sind. So muss der Kunde grds. mit mehr als 75 EUR in Zahlungsverzug sein. Weiterhin muss die Sperre grds. zwei Wochen vor Sperrung schriftlich angedroht worden sein.
Ich kann ohne weitere Angaben (u.a. Höhe der Forderung; Wurde eine Sperre angedroht und wenn ja, von wem?) hier nicht abschließend prüfen, ob eine Sperre den gesetzlichen Anforderungen entsprochen hat.
Nach dem bisher von Ihnen Geschilderten halte ich jedoch eine Sperre für ungesetzlich, da Sie nach § 19 Abs. 4 TKV begründete Einwendungen gegen die Rechnung geltend gemacht haben. In einem solchen Fall darf eine Sperre wegen Zahlungsverzuges im Allgemeinen nicht erfolgen, da der Telekommunikationsanbieter sonst einen „perfiden“ Druck auf den Kunden ausüben könnte.

II. Ob die Forderung der Fa. StarCom gegen Sie gerechtfertigt ist, kann ich nur bei voller Sachverhaltskenntnis beurteilen. Dies ist in der Regel nur im Rahmen eines konkreten Mandatsverhältnisses möglich.
Hier ist der Sachverhalt nach Ihrer Schilderung noch recht verworren. Soweit StarCom die Sperre verfügt haben sollte, würde dies prinzipiell bedeuten, dass Sie einen Anschluss bei StarCom haben, nicht aber mehr bei 1 & 1.
Gegen die Forderungen von StarCom haben Sie Einwendungen geltend gemacht. Soweit diese zutreffen (Sie also wirksam zum Ablauf des 31.03.2006 gekündigt haben), hat StarCom keine Ansprüche gegen Sie.
Gegen die Sperre können Sie sich mit einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung wehren, in der Sie beantragen, die Zugangssperre aufzuheben und Ihren Anschluss freizuschalten.

Gerne stehe ich Ihnen für die Abwehr der Ansprüche und die Durchsetzung der begehrten Freischaltung zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt

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