Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Die Kosten für gemeinsam benutztes Wohneigentum wie hier die Mülltonnen sind üblicherweise nach Anteil an dem Wohneigentum zu tragen, also nicht nach Kopfzahl. Für eine Änderung ist ein entsprechender Beschluß der Wohneigentümerversammlung notwendig. Jedoch kann eine Verteilung nach Köpfen auch von Anfang an festgelegt worden sein.
Entsprechend ist ein Beschluß der Wohneigentümerversammlung notwendig, wenn Sie getrennte Mülltonnen einführen wollen. Zudem müssen Sie dies mit den Stadtwerken bzw. der Müllabfuhr abklären. Die Beschlußfassung erfolgt mit Stimmrechten nach Anteil am Wohnungseigentum.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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