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Müllgebühren nach Personenanzahl abrechnen

11. März 2007 22:01 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Zusammenfassung

Darf der Vermieter die Müllgebühren nach Personenzahl umlegen, obwohl die tatsächliche Müllmenge der Mieter unterschiedlich ist?

Die übliche Aufteilung der Kosten für Gemeinschaftseigentum wie Mülltonnen erfolgt nach den Miteigentumsanteilen der Eigentümer, nicht nach Kopfzahl der Bewohner. Eine Aufteilung nach Köpfen kann allerdings von Anfang an in der Teilungserklärung festgelegt worden sein. Liegt solch eine Regelung jedoch nicht vor, kann eine Änderung der Kostenverteilung durch einen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung erreicht werden.

Wir leben in einem 2-Familienhaus, mit bisher je 2 Bewohnern. Nun haben wir im Mai letzten Jahres ein Kind bekommen.
Wir haben schon immer eine 240l Restmülltonne und eine120l Biomülltonne. Wir verursachen kaum Restmüll, auch jetzt nicht, da wir hauptsächlich Stoffwindeln nutzen. Unser Vermieter legt die Müllgebühren nun nach Personen um und wir bezahlen 3/5 der Müllgebühren, obwohl wir weniger Müll verursachen. Der andere Wohnungsmieter weigert sich etwas an dieser neuen Abrechnung zu ändern und unser Vermieter behauptet, dass er nur mit seinem Einverständnis etwas ändern könnte. Wir hätten gerne unseren eigenen Mülltonnen, so dass jeder seinen verursachten Müll bezahlt.

12. März 2007 | 01:22

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Die Kosten für gemeinsam benutztes Wohneigentum wie hier die Mülltonnen sind üblicherweise nach Anteil an dem Wohneigentum zu tragen, also nicht nach Kopfzahl. Für eine Änderung ist ein entsprechender Beschluß der Wohneigentümerversammlung notwendig. Jedoch kann eine Verteilung nach Köpfen auch von Anfang an festgelegt worden sein.

Entsprechend ist ein Beschluß der Wohneigentümerversammlung notwendig, wenn Sie getrennte Mülltonnen einführen wollen. Zudem müssen Sie dies mit den Stadtwerken bzw. der Müllabfuhr abklären. Die Beschlußfassung erfolgt mit Stimmrechten nach Anteil am Wohnungseigentum.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


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