Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie müssen nun per Einschreiben /Rückschein eine Frist von 14 Tagen zur Fertigstellung setzen.
Kündigen Sie mit diesem Schreiben auch weitere Ansprüche nach Fristablauf an.
Danach können Sie dann alle Rechte wie
Schadensersatz und Ersatz der Aufwendungen verlangen,
vom Vertrag zurücktreten oder
die vereinbarte Vergütung mindern.
Nach dieser Frist (damit setzen Sie den Unternehmer in Verzug) rate ich Ihnen, einen Kollegen vor Ort aufzusuchen, um das weitere Vorgehen abzuklären.
Aufgrund des dann eingetretenen Verzuges werden auch die RA-Kosten dann als Verzugsschaden geltend gemacht werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
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