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| 17. Dezember 2024 10:48 |
Preis: 65,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo zusammen,

ich habe eine kurze bescheidene Frage.

Ich könnte mir vorstellen, in meiner Garage ab nächsten Jahr, "immer wieder einmal" 1-2 Motorräder auf HOBBYEBENE privat zum Verkauf anzubieten. Angenommen der Gesamt-Jahresgewinn wäre bei 9.000 bis max.18.000,- EUR , ich würde die Zusatzeinkunft bei meiner jährlichen Einkommensteuerklärung ordnungsgemäß als sonstige Einkünfte mit aufführen, MÜSSTE ICH DANN TROTZDEM NOCH EIN GEWERBE ANMELDEN?

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Wenn Sie planen, regelmäßig Motorräder mit Gewinnabsicht zu verkaufen, wird dies als gewerbliche Tätigkeit eingestuft. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Die Gewerbeanmeldung ist unabhängig von der Höhe des erzielten Gewinns erforderlich.

Entscheidend ist die Nachhaltigkeit und Gewinnerzielungsabsicht Ihrer Tätigkeit. Auch wenn Sie die Einkünfte in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben, entbindet dies nicht von der Pflicht zur Gewerbeanmeldung.

Ich hoffe, das hilft für Ihre Einschätzung. Viele Grüße und einen tollen Tag, bleiben Sie gesund!


Bewertung des Fragestellers 19. Dezember 2024 | 08:33

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Schnelle, freundliche und kompetente Antwort, welche in schnellen Sätzen sehr gut erläutert wurde. Mich hat die Info für weitere Planungen weitergebracht. Herzlichen Dank dafür.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 19. Dezember 2024
5/5,0

Schnelle, freundliche und kompetente Antwort, welche in schnellen Sätzen sehr gut erläutert wurde. Mich hat die Info für weitere Planungen weitergebracht. Herzlichen Dank dafür.


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