Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Im Nachbarschafts- wie im Baurecht kommt es sehr auf das Bundesland und die Region an, um die es geht. So gibt es jeweils unterschiedliche gesetzliche Regelungen.
Grundsätzlich ist jedoch zu sagen, dass es vor allem auch auf die Ortsüblichkeit ankommt, also darauf, wie es in dem jeweiligen Gebiet aussieht, was dort gebaut wurde, und wie sich Neues einfügt.
Das heißt ein Blick in die Nachbargärten in Ihrer näheren Umgebung kann diesbezüglich aufschlussreich sein, was, in welcher Form und insbesondere in welcher Höhe gebaut werden darf.
Sie können bei Ihrer Gemeinde oder Stadt anfragen, wie die örtlichen Bestimmungen sind.
Falls Sie keine "schlafenden Hunde" wecken wollen, sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der konkreten Recherche beauftragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Frau Anwältin,
da der direkte Nachbar eine Zaunhöhe von 2m hat (siehe Anfrage oben), verstehe ich ihre
Antwort so, dass wir ebenfalls einen Zaum mit einer Mindesthöhe von 2m parallel setzen können. Ist das richtig so?
MfG
H.
Sehr geehrter Fragesteller,
es ist davon auszugehen, dass Sie ebenfalls einen 2 Meter hohen Zaun bauen dürfen. Dies setzt jedoch voraus, dass der Zaun Ihres Nachbarn korrekt gebaut wurde.
Es ist auf jeden Fall als Indiz dafür zu sehen, es wäre jedoch auch denkbar, dass der Zaun entgegen der Vorschriften (und bislang von den Behörden unentdeckt) gebaut wurde.
Wenn natürlich all Ihre Nachbarn einen etwa 2 Meter hohen Zaun haben, gehe ich davon aus, dass Sie auch problemlos in der Höhe eine Zaun errichten können.
Mit freundlichen Grüßen
Julia Reubel
Rechtsanwältin