Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Mögliche Zaunhöhe bei bestehenden Zaun des Nachbarn von ca. 2m

23. Februar 2015 15:19 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Julia Reubel

Zusammenfassung

Zur Beschaffenheit von Zäunen - Nachbarschaftsrecht

Unsere Nachbarn, wie wir Eigentümer einer Doppelhaushälfte, haben einen ca. 2m hohen Zaun gebaut.
Da diese Nachbarn an Sommertagen stets reichlich lauten Besuch haben, überlegen wir einen Schallschutzzaun zu bauen, um a. Ruhe auf unserem Grundstück zu gewährleisten wie auch b. Ärger aus dem Weg zu gehen. Wie hoch darf dieser sein?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Im Nachbarschafts- wie im Baurecht kommt es sehr auf das Bundesland und die Region an, um die es geht. So gibt es jeweils unterschiedliche gesetzliche Regelungen.

Grundsätzlich ist jedoch zu sagen, dass es vor allem auch auf die Ortsüblichkeit ankommt, also darauf, wie es in dem jeweiligen Gebiet aussieht, was dort gebaut wurde, und wie sich Neues einfügt.
Das heißt ein Blick in die Nachbargärten in Ihrer näheren Umgebung kann diesbezüglich aufschlussreich sein, was, in welcher Form und insbesondere in welcher Höhe gebaut werden darf.

Sie können bei Ihrer Gemeinde oder Stadt anfragen, wie die örtlichen Bestimmungen sind.
Falls Sie keine "schlafenden Hunde" wecken wollen, sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der konkreten Recherche beauftragen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 23. Februar 2015 | 16:02

Hallo Frau Anwältin,

da der direkte Nachbar eine Zaunhöhe von 2m hat (siehe Anfrage oben), verstehe ich ihre
Antwort so, dass wir ebenfalls einen Zaum mit einer Mindesthöhe von 2m parallel setzen können. Ist das richtig so?
MfG

H.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Februar 2015 | 17:19

Sehr geehrter Fragesteller,

es ist davon auszugehen, dass Sie ebenfalls einen 2 Meter hohen Zaun bauen dürfen. Dies setzt jedoch voraus, dass der Zaun Ihres Nachbarn korrekt gebaut wurde.
Es ist auf jeden Fall als Indiz dafür zu sehen, es wäre jedoch auch denkbar, dass der Zaun entgegen der Vorschriften (und bislang von den Behörden unentdeckt) gebaut wurde.
Wenn natürlich all Ihre Nachbarn einen etwa 2 Meter hohen Zaun haben, gehe ich davon aus, dass Sie auch problemlos in der Höhe eine Zaun errichten können.

Mit freundlichen Grüßen

Julia Reubel
Rechtsanwältin

FRAGESTELLER 27. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER