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Mögliche Sollzinsen für internationales Dollarkonto in Argentinien

| 25. Mai 2012 11:55 |
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Internationales Recht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe 1989 in Argentinien (CITIBANK) ein Dollarkonto für internationale Transaktionen eröffnet (jährliche Kosten 40 Dollar). Zurück in Deutschland musste ich aufgrund falscher Beratung feststellen, dass ich das Konto nicht für meine Zwecke nutzen konnte (bis heute ungenutzt, heißt keinerlei Kontobewegung). Auf dem Konto wurden 200 Dollar hinterlegt für die Kontoführungsgebühren der nächsten etwa 5 Jahre (also bis 1993/1994). Ich habe leider versäumt das Konto zu löschen, so dass ich befürchte, dass sich aus den inzwischen aufgelaufenen Kontogebühren und möglichen Überziehungszinsen nebst Zinseszins nach insgesamt 23 Jahren eine Forderung der Bank ergeben könnte. Ich hatte damals meine RP-Nummer und die deutsche Adresse hinterlassen. Angeschrieben wurde ich nicht (inzwischen haben sich allerdings Wohnadresse und Passnummer geändert). Muss ich nun befürchten, dass sich die Bank irgendwann mit ihrem Anspruch (sollte sie einen haben) an mich wendet? Ist es sinnvoll dem nachzugehen und das Konto jetzt löschen zu lassen oder ist es wie ich hörte nicht üblich, dass ein Konto auf dem keine Geschäftsaktivitäten geführt wurden (gar keine) irgendwann von der Bank automatisch gekündigt und gelöscht wird. Welches Vorgehen empfehlen Sie?

25. Mai 2012 | 13:55

Antwort

von


(99)
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Tel: 0178-5949540
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte. Bitte haben Sie zunächst Verständnis dafür, dass durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits die rechtliche Beurteilung anders ausfallen kann. Eine Beratung innerhalb dieses Forums stellt nur eine erste rechtliche Orientierung dar und kann den Gang zu einem Rechtsanwalt vor Ort im Zweifel nicht ersetzen.


Sie sollten hier am besten nichts unternehmen um nicht „schafende Hunde zu wecken". Auch kann Ihnen hinsichtlich der Forderung von Sollzinsen angesichts der Summe kein größerer wirtschaftlicher Schaden drohen, der es rechtfertigen würde, selbst aktiv zu werden.

Denn nach Ihrer Schilderung ist ein Großteil der möglichen Sollzinsen verjährt. Zinsen sind rechtlich, auch nach dem argentinischen Zivilgesetzbuch (Código Civil-Cc), regelmäßig wiederkehrende Leistungen und verjähren in 4 Jahren, Art. 847 Ziff. 2, 3947 Cc.


Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung und basiert auf den Angaben aus Ihrer Frage. Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gern für Ergänzungen sowie gegebenenfalls für die weitere Interessenwahrnehmung im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Falls Sie mich beauftragen wollen, können Sie sich bitte zunächst per Email über dannheisser@rae-dpc.de kontaktieren. Gern gebe ich Ihnen dann auch die voraussichtlich anfallenden Gebühren auf.

Wenn Sie diese Antwort im Rahmen der Bewertung beurteilen, helfen Sie mit, dieses Portal transparenter und verständlicher zu gestalten.

Mit freundlichen Grüssen



gez. RA Dannheisser


Kai-Uwe Dannheisser
Rechtsanwalt

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Rückfrage vom Fragesteller 25. Mai 2012 | 17:00

Sehr geehrter Herr Dannheisser,
vielen Dank für ihre Antwort. Als Zusatz wie oben formuliert, wissen Sie ob nicht genutzte Konten (wie das meine in Argentinien) nach einer gewissen Zeit von der Bank einseitig gekündigt werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
MfG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. Mai 2012 | 13:40

Dazu kann ich Ihnen leider keine Angaben machen. Denn die Frage, ob und ggfs. unter welchen Bedingungen die Bank den Vertrag kündigen kann, wird sich aus dem Kontovertrag bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank ergeben.

Ergänzung vom Anwalt 25. Mai 2012 | 17:19

Dazu kann ich Ihnen leider keine Angaben machen. Denn die Frage, ob und ggfs. unter welchen Bedingungen die Bank den Vertrag kündigen kann, wird sich aus dem Kontovertrag bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank ergeben.

Bewertung des Fragestellers 27. Mai 2012 | 21:22

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