Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte. Bitte haben Sie zunächst Verständnis dafür, dass durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits die rechtliche Beurteilung anders ausfallen kann. Eine Beratung innerhalb dieses Forums stellt nur eine erste rechtliche Orientierung dar und kann den Gang zu einem Rechtsanwalt vor Ort im Zweifel nicht ersetzen.
Sie sollten hier am besten nichts unternehmen um nicht „schafende Hunde zu wecken". Auch kann Ihnen hinsichtlich der Forderung von Sollzinsen angesichts der Summe kein größerer wirtschaftlicher Schaden drohen, der es rechtfertigen würde, selbst aktiv zu werden.
Denn nach Ihrer Schilderung ist ein Großteil der möglichen Sollzinsen verjährt. Zinsen sind rechtlich, auch nach dem argentinischen Zivilgesetzbuch (Código Civil-Cc), regelmäßig wiederkehrende Leistungen und verjähren in 4 Jahren, Art. 847 Ziff. 2, 3947 Cc.
Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung und basiert auf den Angaben aus Ihrer Frage. Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gern für Ergänzungen sowie gegebenenfalls für die weitere Interessenwahrnehmung im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Falls Sie mich beauftragen wollen, können Sie sich bitte zunächst per Email über dannheisser@rae-dpc.de kontaktieren. Gern gebe ich Ihnen dann auch die voraussichtlich anfallenden Gebühren auf.
Wenn Sie diese Antwort im Rahmen der Bewertung beurteilen, helfen Sie mit, dieses Portal transparenter und verständlicher zu gestalten.
Mit freundlichen Grüssen
gez. RA Dannheisser
Kai-Uwe Dannheisser
Rechtsanwalt
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Dannheisser Poley & Carballo
Rechtsanwälte & Abogado
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Antwort
vonRechtsanwalt Kai-Uwe Dannheisser
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Web: https://www.kanzlei-dannheisser.de
E-Mail:
Sehr geehrter Herr Dannheisser,
vielen Dank für ihre Antwort. Als Zusatz wie oben formuliert, wissen Sie ob nicht genutzte Konten (wie das meine in Argentinien) nach einer gewissen Zeit von der Bank einseitig gekündigt werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
MfG
Dazu kann ich Ihnen leider keine Angaben machen. Denn die Frage, ob und ggfs. unter welchen Bedingungen die Bank den Vertrag kündigen kann, wird sich aus dem Kontovertrag bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank ergeben.
Dazu kann ich Ihnen leider keine Angaben machen. Denn die Frage, ob und ggfs. unter welchen Bedingungen die Bank den Vertrag kündigen kann, wird sich aus dem Kontovertrag bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank ergeben.