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Mögliche Dummheit auf Erwachsenen Cam und Dating Seite

| 29. September 2024 15:47 |
Preis: 55,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


16:31

Sehr geehrte Anwälte und Anwältinnen,

vor drei Jahren kam es zu einer Dummheit meinerseits. Auf der Seite flingster bzw Dirtyroulette kann man mittels eines Roulette Prinzips nach Cybersex suchen. Die jeweiligen Nutzer werden dann per Zufallsprinzip ausgewählt und man wird mit dem Nutzer per Webcam (optional) verbunden. Sofern das Gespräch nicht gefällt, kann man einfach next drücken für das nächste Gespräch.
Die Seite ist ab 18 Jahren freigegeben, da hier explizite Inhalte und Nacktheit zu erwarten sind.
Zu meinem Fall:

Ich habe mich vor Drei Jahren auch auf besagter Seite angemeldet. Ich wurde mit einem Mann per Webcam verbunden, der voll bekleidet war, ich saß allerdings nackt vor meinem Laptop. Ich habe auf Next gedrückt, da ich nicht mit Männern kommunizieren wollte und habe dann die Seite geschlossen. Für ein paar Sekunden war ich somit nackt zu sehen.

Ich bereue diese Entscheidung und mache mir nun, wahrscheinlich auch übertriebene Ängste um die Begegnung. Zwar ist die Seite ab 18 Jahren freigegeben, aber theoretisch könnte sich ja dort jeder anmelden. Ich bin mir sicher einen Erwachsenen vor mir gesehen zu haben, was wäre aber theoretisch wenn die Person Minderjährig gewesen wäre, und mich kurzzeitig nackt gesehen hat? Würde das rechtliche Konsequenzen bedeuten?

Dies wäre natürlich nicht meine Intention gewesen und ich bin mir auch relativ sicher von einem Erwachsenen gesehen worden zu sein. Trotzdem bereitet mir diese Dummheit noch Sorgen. Muss ich mir hier Sorgen machen und rechtliche Konsequenzen fürchten, oder übertreibe ich hier komplett?

Ich bedanke mich und wünsche einen schönen Sonntag!

29. September 2024 | 16:11

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wichtig in Rahmen aller Straftatbestände ist, dass neben der Erfüllung des objektiven Tatbestände immer auch ein Virsatz erforderlich ist.

Anhand ihrer Schilderungen scheint es so zu sein dass sie zum einen davon ausgingen, dass nur Personenn über 18 Jahre sich anmelden dürfen, zum anderen wussten sie nicht, dass sie in dem Moment sichtbar sind und welche Person dies sehen könnte.

Von daher scheidet eine Strafbarkeit mangels Willen aus, sodass sie sich keine Sorgen machen müssen


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 29. September 2024 | 16:29

Sehr geehrter Herr Kill,

vielen Dank für Ihre schnelle und hilfreiche Antwort.

Tatsächlich wusste ich zu besagtem Zeitpunkt, dass meine Webcam an war. Jedoch nach dem Zufallsprinzip der Seite nicht, wer mir zugeschaltet wurde und Ich bin nach wie vor davon ausgegangen, dass alle Beteiligten 18 Jahre alt sind, was ich im Falle meines Gegenübers nach wie vor glaube.

Sollte jedoch die Person entgegen meiner Erwartungen nicht 18 Jahre alt gewesen sein, hätte ich mich aufgrund des fehlenden Vorsatzes dennoch nicht strafbar gemacht, korrekt?

Ich bereue diese Dummheit und wenn Sie nach wie vor sagen, es besteht kein Grund zur Sorgen kann ich diesen Vorfall hinter mir lassen und meine Lektion daraus lernen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. September 2024 | 16:31

Richtig, unabhängig davon dass sie wussten dass die Webcam an ist müssten sie auch gewusst haben dass sie von Minderjährigen gesehen werden und die müsste auch von ihnen so gewollt gewesen sein.

Ist beides nicht der Fall, so schameidez eine Strafbarkeit aus.

Bewertung des Fragestellers 29. September 2024 | 16:29

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