Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Grundsätzlich steht dem Käufer einer Sache ein Rücktrittsrecht nur dann zu, wenn es entweder vertraglich vereinbart wurde oder gesetzlich vorgesehen ist.
Gesetzliche Rücktrittsrechte existieren hierbei insbesondere bei
- Fernabsatzverträgen
- Haustürgeschäften oder
- Verbraucherdarlehen
Wird eine Sache dagegen bei einem Händler im Laden gekauft, kommt ein Rücktrittsrecht nur dann in Betracht, wenn dies vertraglich so vereinbart wurde oder der Händler ein Rücktrittsrecht in seinen AGB zusichert.
Da Sie die Möbel im Möbelhaus gekauft haben, greift daher kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Ein Rücktritt kommt vielmehr nur dann in Frage, wenn der Händler ein solches Recht in seinen AGB vorgesehen hat.
Sie sollten daher zunächst Ihre Rechnung auf entsprechende AGB prüfen. Ist auch darin kein Rücktrittsrecht vorgesehen, sollten Sie dennoch möglichst kurzfristig Kontakt zu dem Möbelhaus aufnehmen, um abzuklären, ob hier nicht aus Kulanz zumindest ein Umtausch der Möbel in Betracht kommen könnte.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Für eine über diese Erstberatung hinausgehende Interessenvertretung steht Ihnen meine Kanzlei selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Vogt
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Rechtsanwalt Michael Vogt
Fachanwalt für Insolvenzrecht