Sehr geehrter Ratsuchender,
hier wird es auf den Bestellschein ankommen, der zur Sicherheit eingesehen werden sollte.
Nach Ihrer Darstellung wurde Alpina-weiss /Absetzung Milchglimmer / Alu bestellt. Wichtig ist, wie dieses "Alu" zu verstehen ist. Sollte es sich auch die Seitenteile beziehen, könnte hier in der Tat dann auch Silber = Alu als vertragsgemässe Lieferung anzusehen sein.
Sofern allerdings das Modell der Ausstellung als Muster bei der Bestellung zugrunde gelegt worden ist und Sie dieses alles auch im Streitfall ggfs durch Zeugen beweisen können, sieht die Sache schon besser aus:
Dann sollten Sie schriftlich per Einschreiben/Rückschein den Verkäufer zur Nachlieferung des bestellten Schrankes mit der vereinbarten Beschaffenheit (weiße Seitenteile) auffordern und dabei eine Frist von zwei Wochen für die Ersatzlieferung setzen.
Danach könnten Sie dann in der Tat mit guten Aussichten die gerichtliche Auseinandersetzung führen.
Hier besteht daneben auch die Möglichkeit, den Hersteller (nicht den Verkäufer) anzuschreiben und dort nachzufragen, ob der Schrank in der von Ihnen in der Ausstellung gesehenen Variante derzeit noch lieferbar ist. Bestätigt der Hersteller dieses, können Sie auch so den Verkäufer auf seine unrichtigen Angaben hinweisen und ev. außergerichtlich zum Einlenken bewegen.
Auf eine Minderung brauchen Sie sich nicht einzulassen. Ggfs. sollten Sie dann über einen Rücktritt nachdenken.
Da aber der Bestellschein und die Gesamtumstände beim Verkaufsgespräch sicherlich noch genauer geprüft werden müssen, bedarf es dazu einer individuellen Beratung, die dieses Forum nicht bieten kann (siehe Button "Hilfe"), so dass ich auch empfehle, einen Kollegen vor Ort aufzusuchen.
Gerne können Sie mir den Bestellschein auch einmal zufaxen. Eventuell kann ich dann im Wege der Nachfrage noch die Antwort ergänzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin True-Bohle,
per Fax übersende ich ihnen den Kaufvertrag vom 28.02.2005.
Unter http://www.ostermann.de/web/index.php können sie sich ein Bild des Schranks anschauen. In meinen Augen bezieht sich das Weissalu auf die Font, da die „Umrahmung“ der Schwebetüren und der Absetzung (Glas) Alufarbend umrandet ist. Wie ich schon beschrieben hatte waren 2 Türen Defekt, es wurden neue geliefert die ich selbst anbringen musste. Da auch diese fehlerhaft sind bekommen wir nachmals neue. Muss ich diese auch wieder selbst Montieren? Und wie sieht’s mit den orangen Kappen aus? Den Hersteller konnte ich leider nicht ausfindig machen und wie gesagt einen Austausch der Seitenteile und Kappen lehnen die ab.
Vielen Dank,
Kristijan
Danke für das Fax.
Dort wurde in der Tat Weißalu/Weiß-Nachb. bestellt. Nach dem Link könnte ich die verschiedenen Ausführungen ansehen, wonach es nur Ahorn oder Silber geben soll, so dass die Bestellung nicht mit dem Angebot übereinstimmt. Dieses Problem hat aber allein der Verkäufer zu tragen, so dass die Klage auf Erfüllung Aussicht auf Erfolg haben kann, sofern Sie nachweisen können, dass in der Ausstellung der Schrank -wie bestellt- in Weiß angeboten und von Ihnen in dieser Ausführung bestellt worden ist.
Die Montage müssen Sie selbst vornehmen.
Die orangen Kappen müssen Sie nicht hinnehmen.
Nachdem die Gegenseite nun alles ablehnt, wird die gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar sein. Sie sollten daher einen Kollegen vor Ort aufsuchen.