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Mobilheim = Gartenhaus

23. Januar 2021 19:13 |
Preis: 100,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Darf ein Mobilheim im Außenbereich als Gartenhaus genutzt werden?

Nein, ein Mobilheim darf im Außenbereich nicht als Gartenhaus genutzt werden. Ein Gartenhaus dient lediglich der Lagerung von Gartengeräten und -möbeln. Es darf kein Aufenthaltsraum sein, der zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen geeignet ist. Ein Mobilheim ist aufgrund seiner Ausstattung mit Dusche, Toilette, Küche, Betten sowie Wasser-, Strom- und Heizungsanschluss als Aufenthaltsraum anzusehen. Jedes dieser Elemente führt dazu, dass es nicht mehr als Gartenhaus gilt. Wird es trotzdem als solches deklariert, drohen bei einer Kontrolle Bußgeld und Beseitigungsanordnung.

Ich habe ein 2800 m² großes Grundstück in Niedersachsen im Außenbereich mit einem Zweifamilienhaus darauf. Zwischen meinem Haus und dem Grundstück meines Nachbarn ist eine ca. 20 m breite Lücke so dass unter Einhaltung eines Grenzabstandes von 3 Metern durchaus noche in Gebäude errichtet werden könnte. Auch auf der gegenüber liegenden Straßenseite sind Gebäude ohne nennenswerten Abstand voneinander.

Aktuell kann ich günstig ein Mobilheim mit ca 50 m² Grundfläche bekommen, so dass ich beim örtlichen Bauamt angefragt habe, ob ich dies dort aufstellen kann. Das Bauamt fragt nun, ob ich das Mobilheim ausschließlich als Gartenhaus nutzen werde.

Welche Nutzung ist als Gartenhaus möglich, bzw. welche Einschränkungen gibt es, wenn ich bestätige, dass das Mobilheim ausschließlich als Gartenhaus genutzt wird?

Über eine entsprechende Auskunft würde ich mich freuen.

Vielen Dank.

23. Januar 2021 | 20:14

Antwort

von


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Eine Nutzung als Gartenhaus bedeutet nichts anderes, als dass dieses Gebäude dafür genutzt wird, Gartengeräte aller Art, angefangen vom Rasenmähen über Spaten, Rechen und diverse sonstige Geräte, Heckenschere usw. unterzustellen und zu lagern. Auch die Lagerung von Dünger, Samen und ähnlichem ist zulässig. Abgestellt und gelagert werden können auch Spaliere, Drähte aber auch, z.B. über den Winter, der Gartentisch und die entsprechenden Stühle sowie die dazugehörigen Auflagen, Sonnenschirme oder Liegestühle.

Ein Gartenhaus ist kein Aufenthaltsraum bzw. darf es nicht sein oder werden. Zum Aufenthaltsraum wird das Ganze, wenn das Objekt dazu bestimmt oder jedenfalls geeignet ist, den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen zu ermöglichen. Ein Mobilheim ist nach seiner grundsätzlichen Struktur sicherlich als Aufenthaltsraum gedacht, und nicht nur ein simpler Lagerraum. Üblicherweise enthält ein Mobilheim eine Dusche und Toilette, eine jedenfalls rudimentäre Küche, Betten und die Möglichkeit zum Anschluss von Wasser und Strom, unter Umständen auch eine Heizung. All diese Elemente sind ein Gartenhaus nicht üblich bzw. zulässig. Jedes dieser Elemente führt schon dazu, dass das Objekt nicht mehr als Gartenhaus angesehen werden könnte, sondern jedenfalls als Aufenthaltsraum oder, je nach Größe, auch als Wohnraum.

Wenn Sie jetzt versichern, das Objekt nur als Gartenhaus nutzen zu wollen, es aber weiterhin Betten, Toilette usw. enthält, dann riskieren sie bei einer Kontrolle ein Bußgeld und eine Beseitigungsanordnung.


Rechtsanwalt Jörg Klepsch
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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