Eine Nutzung als Gartenhaus bedeutet nichts anderes, als dass dieses Gebäude dafür genutzt wird, Gartengeräte aller Art, angefangen vom Rasenmähen über Spaten, Rechen und diverse sonstige Geräte, Heckenschere usw. unterzustellen und zu lagern. Auch die Lagerung von Dünger, Samen und ähnlichem ist zulässig. Abgestellt und gelagert werden können auch Spaliere, Drähte aber auch, z.B. über den Winter, der Gartentisch und die entsprechenden Stühle sowie die dazugehörigen Auflagen, Sonnenschirme oder Liegestühle.
Ein Gartenhaus ist kein Aufenthaltsraum bzw. darf es nicht sein oder werden. Zum Aufenthaltsraum wird das Ganze, wenn das Objekt dazu bestimmt oder jedenfalls geeignet ist, den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen zu ermöglichen. Ein Mobilheim ist nach seiner grundsätzlichen Struktur sicherlich als Aufenthaltsraum gedacht, und nicht nur ein simpler Lagerraum. Üblicherweise enthält ein Mobilheim eine Dusche und Toilette, eine jedenfalls rudimentäre Küche, Betten und die Möglichkeit zum Anschluss von Wasser und Strom, unter Umständen auch eine Heizung. All diese Elemente sind ein Gartenhaus nicht üblich bzw. zulässig. Jedes dieser Elemente führt schon dazu, dass das Objekt nicht mehr als Gartenhaus angesehen werden könnte, sondern jedenfalls als Aufenthaltsraum oder, je nach Größe, auch als Wohnraum.
Wenn Sie jetzt versichern, das Objekt nur als Gartenhaus nutzen zu wollen, es aber weiterhin Betten, Toilette usw. enthält, dann riskieren sie bei einer Kontrolle ein Bußgeld und eine Beseitigungsanordnung.
Antwort
vonRechtsanwalt Jörg Klepsch
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