Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Selbst wenn es sich um eine energetische Sanierung handeln würde, wäre eine Mietminderung nicht ausgeschlossen, da die Maßnahme nicht ordnungsgemäß drei Monate vorher angekündigt wurde. Ich gehe aber ohnehin davon aus, dass es sich um eine einfache Dachsanierung handelt. Wenn hierzu die bereits bei Einzug vorhandenen und daher zur Mietsache gehörenden Markisen entfernt werden müssen, ist dies Sache des Vermieters. Sie haben zwar ggf. die Pflicht, die Entfernung zu dulden, wenn dies für die Sanierung notwendig ist. Mitwirkungspflichten in der Form, dass Sie die Markise selbst entfernen müssen, bestehen aber nicht.
Die zulässige Höhe der Mietminderung hängt immer vom Einzelfall ab, ohne Inaugenscheinnahme der konkreten Beeinträchtigungen fällt eine Beurteilung aus der Ferne schwer. Nach Ihrer Schilderung dürfte aber eine Minderung um 10 - 15 % durchaus angemessen sein, wenn man sich vergleichbare Fälle wie Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 24.08.1995 - 38 C 483/95
oder Amtsgericht Mainz, Urteil vom 28.11.1996 - 10 C 49/96
ansieht. Dies gilt zumindest, wenn das Wetter eine Nutzung erlaubt und Lüften wegen hoher Temperaturen notwendig ist, wie es derzeit der Fall ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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