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Mitschneiden von Telephonaten

9. Oktober 2023 17:54 |
Preis: 40,00 € |

Datenschutzrecht


Beantwortet von


19:51

hallo,

bei Anrufen bei einer Holtline werde ich gefragt ob ich mit der Aufzeichunung einverstanden bin.
Frage: wenn ich es bestätige z B. "Taste 1 drücken" d.h. und bin einverstanden, darf ich auch das Gespräch selbst aufnehmen oder muss ich extra danach fragen?

9. Oktober 2023 | 18:37

Antwort

von


(608)
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
Web: https://hauptstadtanwalt.de/
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Sehr geehrter Fragesteller,

alle Parteien einer Kommunikation müssen einer etwaigen Aufnahme zustimmen . Das bedeutet, nur weil eine Hotline Ihr Gespräch aufzeichnet, nachdem Sie dieser Aufzeichnung zugestimmt haben, dürfen Sie nicht Ihrerseits aufzeichnen. Dazu benötigen Sie eine ausdrückliche Zustimmung des Gesprächspartners.

In Deutschland ist die heimliche Aufnahme eines Telefonats strafbar (§ 201 StGB). Unabhängig davon kann eine solche Aufnahme auch gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen, und es könnten damit zivilrechtliche Ansprüche entstehen.

Eine Aufzeichnung sollte daher nur erfolgen, wenn dieser ausdrücklich zugestimmt wird und Sie dies später im Zweifel auch beweisen können.


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.

Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, einen ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben.

Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

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Rückfrage vom Fragesteller 9. Oktober 2023 | 19:20

heisst das, dass

1. der Mitarbeiter nicht weiss, dass das Gespräch aufgenommen wird und wird heimlich von seinem Arbeitgeber abgehört? Oder er hätte bereits zustimmen müssen?
2. meine Rechte wurden beschnitten - ich habe keinen Zugang zu dem Mitschnitt, er aber jederzeit? Der Gesprächspartner ist gleicher als ich, er darf aber ich nicht?
3. wie kann ich die Herausgabe der Aufnahme der ich zugestimmt habe anfordern? Haben Sie bereits von einem Prezedenzfall (bzw. Beispiel) gehört?

Kann es sein, dass Ihre Antwort sehr oberflächlich war?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. Oktober 2023 | 19:51

Sehr geehrter Fragesteller,

1. In der Regel werden die Mitarbeiter darauf hingewiesen, welche Gespräche aufgezeichnet werden, insbesondere wenn es sich um eine Hotline handelt. Dies ist oft Teil der Unternehmensrichtlinien oder des Arbeitsvertrags. Es ist jedoch wichtig, dass der Mitarbeiter seine grundsätzliche Zustimmung zur Aufzeichnung gegeben hat. Ohne diese Zustimmung wäre eine Aufzeichnung im Verhältnis Arbeitgeber zu Arbeitnehmer rechtswidrig. Für Sie hat dies aber keine Auswirkungen.

2. Ihre Rechte werden nicht notwendigerweise beschnitten, denn Sie haben das Recht, die Aufzeichnung nicht zuzulassen, indem Sie die Zustimmung verweigern. In der Regel erfolgt die Beratung über die Hotline auch ohne Zustimmung zu Aufnahme.

3. Sie haben das Recht, eine Kopie der Aufzeichnung anzufordern, der Sie zugestimmt haben. Dies fällt unter das Recht auf Zugang zu personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie können eine formelle Anfrage an das Unternehmen stellen, um eine Kopie der Aufzeichnung zu erhalten.

Gerichtliche Entscheidungen dazu sind mir nicht bekannt.

Ich finde nicht, dass meine Antwort oberflächlich war. Oberflächlich wäre folgende Antwort:

Nein, Sie dürfen das Gespräch nicht aufnehmen; Ja Sie müssen extra danach fragen.

Oder noch oberflächlicher:

Nein, Ja.


Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

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