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Mit Polizei drohen bei Ruhestörung

| 22. Oktober 2021 18:14 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Ist es juristisch belangbar, wenn man einen Nachbarn fragt, ob die stundenlange nächtliche Ruhestörung von seiner Wohnung aus ging, und dass man die Polizei rufen würde, wenn die Ruhestörung einem die nächste Nacht auch den Schlaf raubt?

Sehr geehrter Fragesteller,

nein, denn die Drohung, die Polizei wegen der Lärmbelästigung zu rufen, ìst nicht als verwerflich anzusehen (Paragraph 240 Abs. 2 StGB).

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 22. Oktober 2021 | 19:13

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