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Minusstunden durch Krankheit in Frei

11. April 2017 19:02 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Guten Tag,
folgender Sachverhalt :
Ich arbeite für einen ambulanten Pflegedienst und war durchgängig 13 Tage (27.12. 2016 - 08.01.17 krankgeschrieben. In diesen 13 Tagen hatte ich laut Dienstplan 3 Tage frei( 01-03.01.17). Es werden aber nur 10 Kranktage angerechnet und diese 3 Tage Frei werden nicht als Kranktage sondern als Minusstunden gezählt laut meiner Chefin. Somit hätte ich 24 Minusstunden bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Std.,8/Tag. Krank ist doch krank , egal ob man frei oder im Dienst ist. Dies sucht man sich nicht aus.
Sollte dies unzulässig sein , wovon ich ausgehe , wäre es für meine Argumentation hilfreich wenn Sie mir bei Ihrer Antwort Urteile oder Gesetzestexte senden könnten.
Vielen Dank
M.F.G.
B.Scheffler

11. April 2017 | 20:47

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Plus- und Minusstunden müssten erst einmal tarif- oder arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Betriebsvereinbarung vereinbart sein, um Geltung zu entfalten.

Das Bundesarbeitsgericht hat 2011 entschieden: Minusstunden kann der Arbeitgeber nur nachfordern, wenn sie wirksam entstanden sind. Maßgeblich ist hierbei die Einhaltung der Vorgaben des anzuwendenden Tarifvertrages.
Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG (BAG vom 13.02.2002 - 5 AZR 470/00 ).

So kann das auch umgekehrt bei Ihnen sein, aber das müsste erst einmal gesondert vertraglich und wirksam verabredet sein.

Das ist nur in engen Grenzen möglich.
Einfach Dienstpläne ohne vertragliche Grundlage zu erstellen reicht hier nicht, weshalb Sie sich die vertragliche Regelung zeigen lassen sollten, die dieses so bestimmen soll.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

ANTWORT VON

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