Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Mietwagen Schadensmeldung - nichts passiert

1. Juli 2019 21:25 |
Preis: 48€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ich habe einen Mietwagen bei Sixt gemietet - dieser wurde an einem Sonntag Abend wieder zurück gegeben (ohne Abnahme, da außerhalb der Öffnungszeiten). Ich bekam am Sonntag lediglich eine Bestätigung der Schlüsselübergabe.

Nach 3 Tagen habe ich mich sehr gewundert, warum ich immer noch keine Information/Bestätigung der Rückgabe von Sixt erhalten habe. Darauf hin habe ich es vergeblich über die Hotline versucht und schließlich eine Email geschickt. Komischerweise kam darauf hin nach ca. 1 Stunde eine Email von Sixt mit der Schadensmeldung von über 1500€.

Ich kann mit Sicherheit sagen, dass der Schaden nicht von mir verursacht wurde. Wir waren immer zu zweit unterwegs und Auto stand immer in Garage geparkt.
Außerdem ist auf den Fotos von Sixt, klar erkennbar, dass das Auto gewaschen wurde - es wurde also bewegt. Zudem weiß ich also nicht was innerhalb dieser 3 Tage mit dem Auto geschehen ist. Einer der beiden angeblichen von mir verursachten Schäden ist an der gleichen Stelle von "Kratzer-Lackierung" zu "Kratzer-Grundierung" geworden - ich bin aber nirgendwo hingefahren.

Einen Widerspruch habe ich bereits eingelegt - jedoch kein Einsehen. Lediglich eine kleine Verringerung der Schadenssumme.

Wie kann ich hier nun vorgehen?

Vielen Dank im Voraus
Beste Grüße

1. Juli 2019 | 22:18

Antwort

von


(2495)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Guten Abend,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Sie sind zum Ersatz des Schadens dann verpflichtet, wenn der Mietwagen diesen Schaden während Ihrer Besitzdauer erlitten hat.

Diese Besitzdauer endete mit der vereinbarungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeuges, außerhalb der Öffnungszeiten durch Abstellen des Fahrzeuges am vereinbarten Ort.

Die Beweislast dafür, dass der Wagen während Ihrer Besitzdauer beschädigt wurde, liegt bei der Mietwagenfirma; es ist nicht so, dass Sie das Gegenteil beweisen müssten.

Wie Sie schon angesprochen haben, gibt es einen Zeitraum zwischen der Rückgabe und dem Bemerken des (angeblichen) Schadens, der nicht von Ihnen zu verantworten ist. Wenn Sie nachweisen können, dass das Fahzeug bei der Abstellung mangelfrei war, kann der Mietwagenfirma dieser Beweis nicht gelingen.

Sie sollten daher jegliche Regulierung rigoros ablehnen. Sofern eine Kaution einbehalten wird, sollten Sie den vollen Kautionsbetrag gerichtlich geltend machen.

Es empfiehlt sich die Inanspruchnahme anwaltlicher Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

(2495)

Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Baurecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118979 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER