Hallo
Mein alter Vermieter wirft mir nach Auszug Dinge vor wie z.b.(Diebstahl Kleinstgegenstände - Duschkopf etc) Stromnachzahlung etc
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In der Wohnung hat es reingegnet, was ich einwandfrei belegen kann
Frage: Wenn mein Vermieter eine Gerichtsverhandlung anstrebt, kann ich dann in dieser Verhandlung meine Mietminderungsangelegenheit "Loch im Dach" gegen halten oder müsste ich das in einem neuen eigenen Verfahren durchklagen?
Mfg
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, Sie könnten damit aufrechnen. Das würde freilich voraussetzen, dass Sie die Mängel nachweisen können und auch die entsprechenden Mängelanzeigen. Ich empfehle schon dann aufzurechnen, wenn ein Anspruch geltend gemacht wird. In welcher Höhe allerdings aufgerechnet werden könnte, ist hier völlig unklar. Dazu müsste man schon ganz konkret wissen, welcher Zeitraum betroffen war und in welchem Ausmaß es "hereingeregnet" hat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller23. Februar 2023 | 20:19
Hallo und danke. Für mich ist erstmal wichtig, dass ich nicht aktiv werden muss. Ich sehe mich deutlich im Recht, bin aber nicht versichert. Das Loch ist Faust gross, die Wasserdurchlässigkeit so, dass es bei Regenfällen durchtropft (Handtücher, Töpfe musste ich drunter stellen) - ich habe mindestens 30% berechnet für 26 Monate. Der Vermieter hat mich mit "es ist in Auftrag" hingehalten, bis ich die Flucht ergriff.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt24. Februar 2023 | 07:24
In diesem Fall sollte Ihre Forderung jedenfalls größer sein als die oben benannten "Kleinigkeiten".