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Mietrecht - Sanierung

7. Dezember 2018 14:31 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


15:39

Begrifflichkeiten:

Im Mietrecht wird der Begriff Instandhaltung nicht als Oberbegriff für Instandsetzung, Wartung u. Inspektion verwendet.

Instandhaltung und Instandsetzung werden als separate Begriffe verwendet.

Kann man unter Sanierung auch die Instandsetzung verstehen ?

7. Dezember 2018 | 15:09

Antwort

von


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Guten Tag,

die Begriffe Sanierung und Instandsetzung haben unterschiedliche Reichweiten und sind daher nicht gleichzusetzen.

Mit einer Instandsetzung wird ein ursprünglicher baulicher Zustand wiederhergestellt, quasi eine Reparatur.

Die Sanierung geht über diesen Punkt hinaus und enthält in der Regel auch weitreichende bauliche Eingriffe, die zu einer Veränderung des Objektes führen, in der Regel eine qualitätsmäßige Verbesserung.

Zwar ist jede Sanierung letztlich auch eine Instandsetzung, aber nicht jede Instandsetzung ist auch schon eine Sanierung.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 7. Dezember 2018 | 15:36

Nehmen wir an, dass der Vermieter über eine Gewerbeeinheit der Meinung war, dass Sanierung auch Instandsetzung bedeutet, kann der Vermieter den Mietvorvertrag wegen Irrtums anfechten ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Dezember 2018 | 15:39

Ihre Frage ist keine Nachfrage, sondern eine neue Anfrage, die entsprechend honoriert werden muss.

Ich stelle anheim, eine neue Anfrage gegen Bezahlung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON

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