die Begriffe Sanierung und Instandsetzung haben unterschiedliche Reichweiten und sind daher nicht gleichzusetzen.
Mit einer Instandsetzung wird ein ursprünglicher baulicher Zustand wiederhergestellt, quasi eine Reparatur.
Die Sanierung geht über diesen Punkt hinaus und enthält in der Regel auch weitreichende bauliche Eingriffe, die zu einer Veränderung des Objektes führen, in der Regel eine qualitätsmäßige Verbesserung.
Zwar ist jede Sanierung letztlich auch eine Instandsetzung, aber nicht jede Instandsetzung ist auch schon eine Sanierung.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller7. Dezember 2018 | 15:36
Nehmen wir an, dass der Vermieter über eine Gewerbeeinheit der Meinung war, dass Sanierung auch Instandsetzung bedeutet, kann der Vermieter den Mietvorvertrag wegen Irrtums anfechten ?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt7. Dezember 2018 | 15:39
Ihre Frage ist keine Nachfrage, sondern eine neue Anfrage, die entsprechend honoriert werden muss.
Ich stelle anheim, eine neue Anfrage gegen Bezahlung zu stellen.