Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei der Versicherung des Mieters wird es sich um seine Hausratversicherung handeln. Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine "freiwillige" Versicherung, nicht um eine Pflichtversicherung, wie etwa bei der PKW-Haftpflichtversicherung. Anders als gegen letztere, besteht gegen die Hausratversicherung des Mieters kein direktes Klagerecht.
Ihr Anspruchsgegner und Ansprechpartner bleibt also der Mieter selbst, nicht seine Versicherung. Sofern Sie also eine Klage auf Schadensersatz einreichen möchten, so muss sich diese gegen den Mieter selbst richten.
Sie sollten aber vorsorglich auf jeden Fall auch die Gebäudeversicherung einschalten und über den Schaden in Kenntnis setzen. Ob diese eintrittspflichtig ist, kann mangels weitere Angaben zur Schadensursache nicht abschliessend beurteilt werden. Sie sollten aber dennoch den Schaden in jedem Fall melden. Erbringt die Gebäudeversicherung Leistungen ( wegen Schäden am Gebäude selbst ), so gehen diesbezügliche Ansprüche auf die Versicherung über. Diese kann die Versicherung dann selbst gegenüber dem Mieter im Wege des Regresses einfordern. Dies ist dann aber nicht Ihr Problem, solange der Schaden bezahlt wird.
Nehmen Sie also den Mieter selbst in Anspruch und wenden Sie sich zusätzlich ( soweit noch nicht geschehen ) an die Gebäudeversicherung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
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Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht
Hallo, vielen Dank schon mal. Nochmal zu meinem besseren Verständnis. Der Mieter (31 Jahre, Student seit 12 Jahren) ist mit seinem Stiefvater irgendwie familienversichert. Wir haben die Rechnungen an den Mieter gestellt, dieser hat sie an "seine" Versicherung weitergereicht und macht jetzt die Höhe der Zahlung von der Prüfung diese Versicherung abhängig. u.A. geht es dabei um das Kilometergeld und Zeitaufwand für die Beschaffung der Möbel.
Wenn die Versicherung Abzüge machen sollten, weil etwa bestimmte Schadenspositionen ( Km-Geld, Zeitaufwand ) nicht versichert sein sollten, so bedeutet das nicht, dass Ihnen diese Schadenspositionen grundsätzlich nicht zustehen. Diese Ansprüche sind dann vom Mieter selbst zu erfüllen.
Mit anderen Worten: Der Mieter kann nicht einfach sagen, was meine Versicherung nicht zahlt, zahle ich auch nicht.
Vielen Dank und schöne Pfingsten.