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Mieten Dachgeschoss und nutzen ersten Stock selbst.Benötigen wir eine Genehmigung
31. Januar 2021 17:43
|
Preis:
25,00 €
|
Beantwortet von
21:04
können wir ein neubau reihenmittelhaus als zwei wohnheiten nutzen? Ich möchte dachgeschoss vermieten . Brauchen wir Genehmigung ? EG und OG wollen wir für den Eigenbedarf behalten.
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Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie brauchen als Eigentümer die Genehmigung zur geänderten Nutzung als (Teil)Mietwohnung.
Jede Nutzungsänderung bedarf also der Genehmigung des Bauamtes, wobei Sie dann ggfs. auch mit weiteren Auflagen zum Brandschutz etc. rechnen müssen.
Als Mieter brauchen Sie zudem die Erlaubnis Ihres Vermieters.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Rückfrage vom Fragesteller
31. Januar 2021 | 21:00
Wer sollte einen Antrag stellen, brauche ich einen Anwalt oder Bauträger? Dieses Haus ist noch nicht im Fertig gebaut nur projektiert.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
31. Januar 2021 | 21:04
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie brauchen für die Antragstellung keinen Anwalt.
Sofern Sie offenbar noch nicht Eigentümer sind, muss das der Bauträger machen; Sie können es erst mit Eigentumserlangung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
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