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Michael Jackson Shirt

25. August 2009 08:29 |
Preis: 35€ Historischer Preis
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christoph Lattreuter

Hallo.

Wir haben uns ein Shirt zur Erinnerung an Michael Jackson produziert. Eine kleine Auflage von 45 Stück siebdrucken lassen und wollen die an Freunde und aber auch im Internet verkaufen (Shop in Portal für Selbstgemachtes).

Abbildung auf dem Shirt:
Eine Illustration (von mir selbst erstellt), die M. Jackson stilisiert abbildet (also sehr abstrakt und vereinfacht). Erkennbar an der typischen Jackson Pose.
Schrift auf dem Shirt ist nur "Thank you for the music", also keinerlei Name, "King of Pop" oder ähnliches.


Darf das Shirt verkauft werden, oder können wir da Probleme bekommen? Kann es Problme geben, wenn der Shop im Online-Portal "jackson-shirt" heisst?

Auf Wunsch schicke ich gerne Bilder des Shirts oder Links zum Shop. Antwort eilt natürlich, da auch Flyer vorliegen, die auf den Shop verweisen, die fast noch nicht verteilt wurden. (400 Flyer)

Sehr geehrter Ratsuchender,

für Ihre Anfrage möchte ich Ihnen danken und diese unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch wie folgt beantworten:

Der geplante Verkauf der T-Shirts ist nicht unproblematisch.

Zum einen könnten die Rechte des Lichtbildners, also des Fotografen für das von Ihnen verwendete Jackson-Bild, verletzt werden. Hier benötigen Sie unter Umständen die Zustimmung des Fotografen oder des jeweiligen Lizenznehmers.

Weiterhin werden Sie mit dem öffentlichen Verkauf das so genannte postmortale Persönlichkeitsrecht (ein Persönlichkeitsrecht nach dem Tod) von Michael Jackson verletzen, das seinen Erben zusteht, bzw. nunmehr deren Lizenznehmern.

Das postmortale Persönlichkeitsrecht schützt die Vermarktungsinteressen der Erben. Sie riskieren unter Umständen demnach eine Abmahnung, wenn Sie ohne Einverständnis der Erben und/oder deren Lizenznehmer das T-Shirt vermarkten.

Sie sollten eine entsprechende Zustimmung des Merchandise-Berechtigten in Deutschland einholen. Die Rechte liegen in Deutschland meines Wissens nach bei der Universal Music GmbH.

Die Gleiche Problematik gilt für die Bezeichnung Jackson-Shirt, denn auch das Namensrecht des Künstlers ist von dem postmortalen Persönlichkeitsrecht umfasst.

Weiterhin kann die Bezeichnung die Rechte an der eingetragenen Marke „Michael Jackson“ verletzen.

Ich hoffe, Ihnen mit vorstehender Beantwortung einen ersten Überblick verschafft zu haben und wünsche Ihnen für die Klärung der Angelegenheit viel Erfolg.

Ich weise Sie darauf hin, dass das Hinzufügen- oder Weglassen von Sachverhaltsdetails zu einer völlig anderen rechtlichen Bewertung führen kann.

Gern können Sie die Nachfragefunktion nutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Christoph Lattreuter
- Rechtsanwalt -


www.ra-lattreuter.com

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