Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zwar weiß ich nicht genau,welche Band Sie genau meinen,hier sehe ich aber generell zwei Probleme.
Zum einen ist das Logo voraussichtlich urheberrechtlich geschützt,sofern es sich um eine bekanntere Band handelt, können Sie zudem davon ausgehen,dass das Logo und/oder der Name markenrechtlich geschützt sind.
Daher benötigen Sie grundsätzlich eine Zustimmung des Rechteinhabers.
Andernfalls setzen Sie sich leider dem Risiko von Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüchen aus.
Sie sollten daher vorher eine Einwilligung einholen.
Ich hoffe Ihre Anfrage damit beantwortet zu haben.
Ansonsten wünsche ich Ihnen noch einen angenehmen Abend.
Mit freundlichem Gruß
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
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Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Gut, danke. Habe ich sie richtig verstanden, dass diese Regelungen auch für rein private Zwecke ( ich will das Shirt mit dem nachgestalteten logo - kein Bild oder Kopie- ) zum Konzert der Band tragen ,greift. Mit welchen Strafen müsste man im Ernstfall rechnen?
Eigentlich sollte es ja der Band schmeichel. Wenn man sich so viel mühe macht. :-)
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für den Nachtrag und für die Konkretisierung.
Sofern Sie lediglich zu rein privaten Zwecken handeln (das ist hier offenbar der Fall, ist Markenrecht gar nicht anwendbar, so dass Sie keine Probleme wegen Markenrecht bekommen können.
Dann wäre aber immer noch die Frage nach dem Urheberrecht.
Um eine abschließende Antwort geben zu können,müsste man einmal das Logo der Band und Ihr eigenes Logo/Design sehen.
Hier kommt es darauf an, wie stark der Abstrahierungsgrad, also der Unterschied ist.
Sofern Sie hier nämlich ein eigenes Urheberrechtliches Werk geschaffen haben, wäre die Verwendung grundsätzlich möglich.
Daher würde ich ihnen empfehlen, einen im Urheberrecht erfahrenen Kollegen mit der abschließenden Prüfung unter Vorlage von Design/Logo zu beauftragen.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen von der Nordsee
Dr. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt