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Meldung von Mahnungen an Schufa

18. Februar 2024 10:38 |
Preis: 75,00 € |

Kredite


Beantwortet von

Guten Tag,
im Jahr 2008 haben meine Frau und ich einen Überziehungskredit in Höhe von 15.000DM bekommen. Dieser Kredit wurde dann, ich glaube 2010 oder 2011 gekündigt, da wir den nicht mehr zurückzahlen konnten. Bis auf einige Mahnungen ist da auch weiter nichts passiert. Natürlich wurde das an die Schufa gemeldet. Danach wurde die Forderung mehrmals "verkauft" und läuft jetzt aktuell bei dem Inkassounternehmen HOIX. Auch da passiert nicht viel, außer Mahnungen und Rückzahlungsangebote.
Aber, jede Mahnung wird der Schufa gemeldet, sodass mittlerweile 6 dicht bedruckte Seiten dazu existieren.
Meine Fragen
1. Wann ist diese Forderung verjährt? Einen Titel gegen mich und meine Frau existiert nicht.
2. Ist es korrekt, das der Schufa jede Mahnung gemeldet wird?

18. Februar 2024 | 12:12

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:

Frage 1:
"Wann ist diese Forderung verjährt? Einen Titel gegen mich und meine Frau existiert nicht."

Ausgehend von Ihrer Sachverhaltsschilderung wäre die Forderung noch nicht verjährt.

Denn wenn kein Titel vorliegt und der Kredit spätestens 2011 gekündigt wurde, kommt zunächst die zehnjährige Hemmung (§ 497 III 3 BGB) und danach die normale dreijährige Verjährungsfrist (§199 BGB) in Betracht, wobei aufgrund des geschilderten Zeitablaufs aktuell noch keine Verjährung eingetreten wäre (BGH XI ZR 553/19). Diese träte nach Ihrer Schilderung frühestens mit Ablauf des 31.12.2024 ein.

Auf die Einrede der Verjährung müssen Sie sich dann aber auch ausdrücklich berufen, diese wird nicht automatisch berücksichtigt (siehe auch gleich unter Frage 2).



Frage 2:
"Ist es korrekt, das der Schufa jede Mahnung gemeldet wird?"

Ja, das ist nach Ihrer Schilderung korrekt.

Die Forderung resultiert aus dem Jahr 2008, ist nicht beglichen, wird auch nicht ratenweise bedient und wird daher regelmäßig durch Mahnungen in Erinnerung gerufen, wobei sich aus der Mahnung selbst dann auch noch die Folge des Eintrags gesondert ergeben sollte.

Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund

Raphael Fork
-Rechtsanwalt -


Rechtsanwalt Raphael Fork

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