Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Erfolg in Ihrer Sache bzgl. der Löschung des Schufa-Eintrags hängt maßgeblich davon ab, wie die einzelnen vertraglichen Gestaltungen sind und was Ihnen an Schriftverkehr vorliegt.
Wenn Ihnen die VW-Bank schriftlich bestätigt hat, dass Sie Ihre Schuld erfüllt haben und das Kfz in Ihr Eigentum überging, besteht aus rechtlicher Sicht kein Grund, den Schufa-Eintrag nicht für erledigt zu erklären. Ansonsten würde sich die VW-Bank gegen die von ihr abgegebene Erklärung stellen. Dies zumal das Geld von dem insolventen Autohaus nicht mehr an die VW-Bank gehen wird. Der Schufa-Eintrag bliebe daher auf unbestimmte Zeit bestehen.
Dies sollte auch nochmals klar ggü. der VW-Bank dargestellt werden. Denn durch deren Rücknahme bzw. Erledigterklärung würde die Angelegenheit am schnellsten geklärt werden können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-
Diese Antwort ist vom 04.01.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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vonRechtsanwalt Dr. Holger Traub, Dipl. Kfm.
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