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Meine Nachbarn und 2Hunde

| 20. Juli 2025 09:28 |
Preis: 65,00 € |

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von


22:30

2021 kauften wir in einem Neubau Quartier das letzte verfügbare Reihen Mittelhaus. Alle Häuser noch unbewohnt , die Nachbarn unbekannt. Wir trafen es gut an : Rechts stellte sich ein penibles älteres Ehepaar vor, denen wir, bevor wir eine Bratwurst per Gas grillen, Bescheid geben, damit sie Gelegenheit haben die Fenster zu schließen, „wegen der Gerüche". Aber, wir verstehen uns gut.
Links zog eine ledige junge Ärztin ein.
Alles richtig gemacht, dachten wir damals. Wir mochten uns und pflegten die Nachbarschaft.
Wenige Monate später zog bei der Ärztin Anton ein. Ein junger drahtiger Jagdhund der Rasse Magyar Vizsla. Super, wir mögen Hunde. Ein Hundesitter übernahm das gassigehn bei Engpässen sprangen wir ein.
Heute sieht es wie folgt aus: Mit dem Sitter zerstritt die Nachbarin sich, sie wollte das, trotz Schichtdienst, selbst organisieren. Neben dem ca. sechsten Neuen Partner zog vor einem Jahr ein Welpe der gleichen Rasse bei Anton ein. Er soll nicht soviel allein sein, das sei nicht gut für ihn. Die Gassirunden haben sich aus Zeitgründen erledigt, als Ersatz bleibt die Terassentür geöffnet und der Garten!!! 6x4 Meter (wie alle Gärten hier) !!!!dient als Toilette. Die Häufelein bleiben auch schon mal liegen, worüber sich die Fliegen sehr freuen. Es ist aber ja auch niemand da der sie zeitnah aufsammelt. Vor 8 Monaten bekam unsere 4jährige Tochter ein Brüderchen. Ein sehr entspanntes Baby das gern mal raus ins kleine Gärtchen möchte, genau wie die Schwester die dort gern im Sandkasten spielen würde. Wenn da nicht die Fliegen wären die nun mal auch Babys sehr mögen. Die frisch gegrillte Bratwurst wird bei uns immer im Haus verzehrt, draußen schmeckt sie nicht, es riecht nach Hunde Urin usw.
Die Gärten sind nach links und rechts bei allen Häusern durch 1,80 hohe sichtschutzwände getrennt. Hier wird gegen gepinkelt.
Mehrfach haben wir das Problem mit der Nachbarin besprochen, es geht dann für ein paar Tage besser, aber der Dienstplan und die Freizeitaktivitäten der Dame, sorgen immer wieder für das extrem leidige Übel. Die Hunde tun uns zudem extrem leid, sie haben kaum Auslauf und sind meist allein.
Wie sieht die rechtliche Situation aus, bevor wir ein letztes Gespräch in Freundschaft führen wollen, möchten wir das sehr gern wissen?

20. Juli 2025 | 10:56

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Es gibt da eine tierschutzrechtliche und eine nachbarrechtliche Seite:

Tierschutzrechtlich kann ein Verstoß gegen Tierschutzvorschriften vorliegen, wenn die Hunde nicht artgerecht gehalten werden. Je nach Hunderasse ist da der fehlende Auslauf zu beachten, aber auch die Verdreckung des Gartens durch Hundefäkalien. Da kommt es sehr auf die Umstände an, also wie verdreckt der Garten ist und wie sehr diese Hunde einen ausreichenden Auslauf benötigen aber nicht erhalten. Dazu sollten Sie sich an das Veterinäramt als Tierschutzbehörde und an die Polizei wenden. Je nach Gemeinde kann das Veterinäramt auch Tierschutzamt, Ordnungsamt oder Anders heißen, da müßten Sie sich bei der Gemeindeverwaltung durchfragen.

Nachbarrechtlich haben Sie einen Unterlassungsanspruch gegen den Geruch und die Fliegen. Soweit der Hunde-Urin auch die Sichtschutzwände beschädigt, haben Sie unter Umständen auch da einen Unterlassungsanspruch. Der Unterlassungsanspruch kann bei dem örtlichen Amtsgericht im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden, der Antrag dazu kann mündlich und ohne Anwalt auf der dortigen Antragsstelle gestellt werden. Da das aber komplizierter ist als es klingt, sollten Sie zur Vermeidung teurer Fehler/Mißverständnisse einen örtlichen Anwalt einschalten.
Einen Unterlassungsanspruch bezüglich der Hunde oder der Verdreckung des Nachbargrundstückes haben Sie nicht direkt, sondern nur bezüglich der Auswirkungen auf Ihr Grundstück. Und ja, das ist juristische Haarspalterei, aber absolut entscheidend.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 22. August 2025 | 08:53

Zunächst vielen Dank für Ihre Ausführung. Wir haben daraufhin das Gespräch gesucht und man zeigte sich absolut einsichtig. Der Zufall ergab das bei diesem Gespräch die Mutter (Tierärztin) der Nachbarin anwesend war. Unser Ziel war, einen Rechtsstreit zu vermeiden.
Es änderte sich nichts, am nächsten Tag lagen erneut 4 Kothaufen im 5m² Gärtchen. Darauf angesprochen sah man sich absolut uneinsichtig und beschimpfte uns. Es sei ein besonderer Tag gewesen und da gebe es wichtigers als unsere Wünsche zu befolgen.
Wir informierten das Ordnungsamt und das Veterinäramt. Dort zeigte man großes Verständnis, es würden bereits Beschwerden vorliegen.
Nun, 14 Tage später hat sich nichts geändert. Unsere NAchfrage:
Wenn wir nun Klage einreichen, haben wir große Sorge vor einem langen Verfahren bis es am Ende zu einem Urteil kommt.
Gibt es eine Möglichkeit bei der wir umgehend geholfen bekommen.? z.B. eine einstweilige Verfügung.
Ist unsere Information richtig, dass Hundekot unverzüglich und nicht erst nach 2 bis 4 Stunden und länger entfernt werden muss?
Vielen Dank im Voraus

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. August 2025 | 22:30

Sehr geehrter Ratsuchender,

wie in der ersten Antwort schon beschrieben, können und sollten Sie bei dem örtlichen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen.

Einen Anspruch auf Entfernung des Hundekots haben Sie nicht, sondern nur auf Unterlassen übermäßiger Auswirkungen auf Ihr Grundstück. Diese Auswirkungen müssen Sie nicht dulden, daher gibt es da auch keine Zeitspanne.

Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 30. Juli 2025 | 16:12

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Die rechtliche Situation meines Anliegens wurde mir vom Anwalt voll umfänglich bestätigt und erklärt.
Nun bin ich sehr viel sicherer eine, zunächst außer gerichtliche, Einigung zu erzielen.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 30. Juli 2025
5/5,0

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