Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sie können grundsätzlich den Empfang von Werbung und auch von Wochenblättern durch einen entsprechenden Hinweis an Ihrem Briefkasten unterbinden.
In Bezug auf die zuviel bei Ihrem Haus abgelegten Werbesendungen würde ich Ihnen deshalb empfehlen den Hinweis künftig an der Haustür anzubringen, damit er auch entsprechend zur Kenntnis genommen wird. Idealerweise indem darauf vermerkt wird, dass die Werbung nur für eine bestimmte Anzahl von Haushalten abgelegt werden soll. Dadurch sollte die Problemursache beseitigt werden.
Im Verhältnis zu Ihrer Nachbarin, steht Ihnen nach § 1004 BGB
ein Unterlassungsanspruch zu.
Diesen können Sie Notfalls auch durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung durchsetzen. Da das aber erfahrungsgemäß nur zu einer weiteren Eskalation der Situation führt, empfehle ich Ihnen das Problem bereits "vor der Haustür" durch ein entsprechendes Schild zu lösen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: