Strafe Führerschinentzug + 50 Tagessätze a' 70,Euro
Nun meine Frage muss ich auch nach so langer Zeit
ohne Führerschein, bei einer Neuerteilung ein
medizinsch-psycholoisches gutachten vorliegen
wieviel Zeit muss noch vegehen bis ich das Gutachten
nicht mehr benötige
die Frist wegen einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis beginnt nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 StVG
bei Alkoholtaten 10 Jahre.
Diese Frist beginnt allerdings erst fünf Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung über den Entzug der Fahrerlaubnis.
Dies bedeutet, dass Sie frühestens 15 Jahre nach Rechtskraft der damaligen Entscheidung einen neuen Antrag auf Neuerteilung stellen können, sofern Sie nicht zwischendurch bereits einen solchen Antrag gestellt haben und dieser abgelehnt worden ist, da die Frist dann wieder erneut beginnt.
Ergänzung vom Anwalt11. Oktober 2012 | 18:03
Sehr geehrte Fragestellerin,
das wäre dann April 2014, in dem Zeitpunkt Sie diesen erneut beantragen könnten, ohne eine MPU ablegen zu müssen.