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Medizinisches Gutachten für den Führerschein vorlegen?

11. Oktober 2012 17:06 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,ich habe diese Frage


im März 1999 wurde mir der Führerschein entzogen

Meine Blutalkoholkonzentration war 1,85 Promille

Strafe Führerschinentzug + 50 Tagessätze a' 70,Euro

Nun meine Frage muss ich auch nach so langer Zeit

ohne Führerschein, bei einer Neuerteilung ein
medizinsch-psycholoisches gutachten vorliegen
wieviel Zeit muss noch vegehen bis ich das Gutachten
nicht mehr benötige

11. Oktober 2012 | 18:01

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

die Frist wegen einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis beginnt nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 StVG bei Alkoholtaten 10 Jahre.

Diese Frist beginnt allerdings erst fünf Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung über den Entzug der Fahrerlaubnis.

Dies bedeutet, dass Sie frühestens 15 Jahre nach Rechtskraft der damaligen Entscheidung einen neuen Antrag auf Neuerteilung stellen können, sofern Sie nicht zwischendurch bereits einen solchen Antrag gestellt haben und dieser abgelehnt worden ist, da die Frist dann wieder erneut beginnt.


Ergänzung vom Anwalt 11. Oktober 2012 | 18:03

Sehr geehrte Fragestellerin,

das wäre dann April 2014, in dem Zeitpunkt Sie diesen erneut beantragen könnten, ohne eine MPU ablegen zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer
Rechtsanwalt

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