Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da der Begriff Mediziner buht geschützt ist, ist er im Rahmen der gesetzlichen Notmen verwendbar. Natürlich darf nicht mit diesem Begriff vorgetäuscht werden, dass Sie medizinische Leistungen erbringen dürfen. Per se darf der Begriff aber benutzt werden. Es liegt insbesondere kein Verstoß gegen die Bundesärzteordnung vor. Welcher Nutzen eine solche Nennung ohne Avschluss haben soll, erschließt sich mir jedoch nicht. Aber wie gesagt - ist erlaubt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Kann ich davon ausgehen, dass das Wort "buht" NICHT heißen soll?
Und NOTMEN müßte Normen heißen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
selbstverständlich. Nun ist auch mein Laptop von der Autokorrektur-Erkrankung befallen. Sie haben das zutreffend erkannt.
mfg Hellmann