Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich habe hier durchaus meine Zweifel, ob zwischen MONi und MONKI überhaupt eine Verwechslungsgefahr bejaht werden kann. Laut der von Ihnen verlinkten Unterlagen wurde über den Widerspruch auch noch gar nicht entschieden. Die von Ihnen zitierte Passage stammt aus der Widerspruchsbegründung des Anwalts der Gegenseite, der natürlich die Ansicht vertreten muss, dass eine ausreichende Ähnlichkeit vorliegt.
Sie haben jetzt bis einen Monat nach Empfang dieses Schreibens die Möglichkeit, zur Widerspruchsbegründung Stellung zu nehmen. Erst dann wird das Markenamt über den Widerspruch entscheiden. Vor dieser Entscheidung halte ich es auch für wenig sinnvoll, bereits eine andere Marke anzumelden. Denn es ist durchaus denkbar, dass das Amt den Widerspruch zurückweist. Ebenso ist nicht ausgeschlossen, dass das Amt eine Verwechslungsgefahr aus anderen Gründen bejaht (sich also nicht allein auf die beiden Vokale stützt), was dann wiederum bei der Anmeldung einer neuen Marke zu beachten wäre.
Ich rate daher an, zunächst die Marke MONi zu verteidigen und fristgemäß auf die Widerspruchsbegründung zu reagieren, am Besten mit Hilfe eines auf Markenrecht spezialisierten Anwalts.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Jan Wilking
Sehr geehrter Herr Wilking,
erst mal vielen dank für Ihre Antwort.
In Anbetracht Ihres rechtlichen Rates möchten wir unsere Anmeldemarke MONi verteidigen und auf die fristgemäß die Widerspruchsbegründung der Anmeldemarke MONKI reagieren. Aus diesem Grund würden wir Sie gerne fragen wie Lange Rechtshandel dauern kann. Wir haben bereits Ware mit der Marke MONi fertig zum Verkauf und wir wissen jetzt nicht , ob wir die Ware in den Verkauf geben können. Aus diesem Grund brauchen wir so schnell wie möglich rechtliche Klarheit. Aus diesem Grund möchten wir Sie fragen wie empfehlen Sie uns vorzugehen und ob Sie uns in der Angelegenheit unterstützen würden. Wenn ja, schicken Sie uns bitte eine Angebot.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich sende Ihnen die entsprechenden Informationen Anfang nächster Woche per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen