Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Marderschutz erzeugt durch Ultraschall Lärmbelästigung

21. Mai 2015 20:53 |
Preis: 53€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Kann man gegen einen Nachbarn vorgehen, wenn dieser ein Marderschreck-Gerät aufstellt, das Ohren- und Kopfschmerzen verursacht?

In diesem Fall haben Sie gegen Ihren Nachbarn einen zivilrechtlichen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch. Dies bedeutet, dass Sie von Ihrem Nachbarn verlangen können, die Beeinträchtigung zu beseitigen und zukünftig zu unterlassen.

Mein Nachbar stellt jede Nacht in seinem Carport auf die Windschutzscheibe ein Marderschreck-Gerät auf. Der durchgehende Pfeifton ist derart durchdringend, dass meine Frau und ich diesen über 8 Meter entfernt von dem Fahrzeug wahrnehmen. Er erzeugt bei uns beiden Ohren- und sogar Kopfschmerzen.
Auf die Frage hin, ob der Nachbar diesen Marderschreck unter das Fahrzeug oder in den Motorraum des Fahrzeugs stellen könnte, entgegnete dieser, dass er das Gerät genau an dieser Stelle haben möchte, da er damit verhindere, dass der Marder auf das Autodach klettere. Ich erklärte ihm den Sachverhalt, dass der Ultraschall sich über Wellen wesentlich weiter ausbreiten könne, wenn das Gerät auf der Windschutzscheibe stehe. Eine Anwendung des Gerätes unter dem Fahrzeug oder im Motorraum wäre sicherlich weniger beeinträchtigend.
Der Nachbar verdeutlichte sehr klar, dass ihm das egal sei und dass er das Gerät weiterhin dort positionieren werde.
Die Situation hat zur Folge, dass wir uns ab ca. 19 Uhr nicht mehr im vorderen Bereich unseres kleinen Gartens aufhalten können, da die Lärmbelästigung zu stark ist.
Welche erfolgsversprechenden rechtlichen Möglichkeiten habe ich, dafür zu sorgen, dass der Nachbar das Gerät rücksichtsvoller einsetzt.

21. Mai 2015 | 21:31

Antwort

von


(3181)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach Ihrer Schilderung der Auswirkungen des Geräts müssen Sie dieses nicht hinnehmen.

Es gibt einen zivilrechtlichen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch:

Wird das (also Ihr) Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen.

Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.

Der Anspruch ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist:

Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Geräuschen, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt.

Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel vor, wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenz- oder Richtwerte von den nach diesen Vorschriften ermittelten und bewerteten Einwirkungen nicht überschritten werden. Gleiches gilt für Werte in allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die nach § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen worden sind und den Stand der Technik wiedergeben.

Zudem sollten Sie zur Untermauerung Ihres zvilrechtlichen Begehrens Lärmprotokolle und vor allem -messungen mithilfe entsprechender Geräte (z. B. Dezibelmeter, im Internet kostengünstig bestellbar) durchführen, sonst wird Ihr Anliegen nicht erfolgversprechend weiterverfolgt werden können.

Ansonsten sind aber auch Zeugen als Beweismittel möglich.

Meiner Recherche nach gibt es insbesondere andere zumutbare Schutzmöglichkeiten gegen Marderbefall, die ausgeschöpft werden müssen.

Auch ich sehe es als möglich an, das Gerät unter das Fahrzeug bzw. in den Motorraum zu stellen.

Solidarisieren Sie sich am besten noch mit anderen betroffenen Nachbarn falls möglich.

Bei hartnäckiger Weigerung sollten Sie einen Anwalt Ihrer Wahl beauftragen, der Ihre Rechte geltend macht, wobei die Anwaltskosten Ihrem Nachbarn aufgebürdet werden können.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Vielen Dank für eine Bewertung meiner Antwort.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

ANTWORT VON

(3181)

Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER