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Mangelhafte Patentanmeldung heilen

17. März 2019 18:58 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Ich habe etwas erfunden, von dem mir nicht klar war in wiefern es sich tatsächlich um etwas neues und patentfähiges handelt. Der Einfachheit halber habe ich dem Patentamt die Mühe überlassen sich damit rumzuschlagen und einen Patentantrag gestellt. Dabei kam heraus, dass es sich um eine patentfähige Erfindung handelt, die von mir aber nicht hinreichend offenbart wurde um aus der Beschreibung einen geeigneten Schutzanspruch abzuleiten. Genau genommen ist mir erst durch das Verfahren klar geworden, worin das eigentlich Neue meiner Erfindung besteht.
Ich betrachte den ersten Patentantrag als unrettbar gescheitert und habe dem Amt mitgeteilt, dass ich den Antrag zurückziehe und eine Veröffentlichung meines Antrages nicht wünsche. Anderseits weiss ich jetzt, wie der Antrag richtig gestellt werden müsste.
Frage: Kann ich zu der gleichen Sache einen neuen Antrag einreichen bei dem dann alles richtig gemacht wird oder steht der erste Versuch dem irgendwie entgegen?

17. März 2019 | 20:57

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Entscheidend ist, ob die frühere Patentanmeldung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde oder wird, denn nur dann gehört sie zum Stand der Technik, vgl. § 3 PatG . Da dies nach Ihren Angaben nicht der Fall ist, steht einer erneuten Einreichung nichts entgegen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Henning Twelmeier

ANTWORT VON

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