Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da die Verjährung Ihres im Mahnverfahren erhobenen Anspruchs eingetreten ist, möchte der Schuldner die Rücknahme des Mahnbescheides und damit die Klarstellung, dass der Anspruch nicht mehr weiterverfolgt werden kann erreichen.
Tatsächlich geht es dem Schuldner auch um die Möglichkeit, seine Kosten von Ihnen erstattet zu verlangen. Wenn Sie die Erklärung ( Rücknahme des Mahnbescheides ) nicht abgegeben, kann der Schuldner seinerseits in Klageverfahren übergehen und feststellen lassen, dass der Anspruch aus dem Mahnbescheid nicht besteht. Begründen wird er dies jedenfalls mit dem Eintritt der Verjährung. Entscheidet das Gericht zugunsten des Schuldners, haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Sie sollten daher den Mahnbescheid zurücknehmen, um damit dieses schwebende Verfahren zu beenden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
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Fachanwalt für Familienrecht